Ablegereife bei gewebten Chemiefaserbändern
Gewebte Chemiefaserbänder sind abzulegen bei
- Garnbrüchen/Garnschnitten im Gewebe (von mehr als 10
Prozent im Querschnitt des Hebebandes);
- Beschädigungen der tragenden Nähte;
- Verformung durch Wärmeeinfluss (Reibung, Strahlung);
- Schäden durch das Einwirken aggressiver Stoffe.