
Ablegereife bei Rundschlingen aus Chemiefasern
Rundschlingen / Chemiefaserbänder sind abzulegen bei
- Beschädigung der Ummantelung oder ihrer Vernähung, wenn Einlage sichtbar ist;
- Verformung durch Wärmeeinfluss (z. B. Reibung, Strahlung);
- Schäden durch das Einwirken aggressiver Stoffe.