Ablegereife von Rundstahlketten
Rundstahlketten sind abzulegen bei:
- Bruch eines Kettengliedes;
- Anrissen;
- Korrosionsnarben, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen;
- Längungen einzelner Kettenglieder um mehr als 5 Prozent
(siehe Illustration links);
- Verschleiß um mehr als 10 Prozent (siehe Illustration links) der Nenndicke.