Anforderungen an den Betrieb von PAM
Beim Betrieb von Personenaufnahmemitteln ist u. a. zu beachten:
- Die Betriebsanweisung des Herstellers.
- Es ist ein Aufsichtsführender zu benennen, der weisungsbefugt
ist.
- Der Hebezeugführer darf den Steuerstand nicht verlassen
solange Personen befördert werden.
- Die zulässige Belastung darf nicht überschritten
werden (siehe Kennzeichnung).
- Mitgeführtes Werkzeug und Material ist gegen Herausfallen,
Umkippen und Verschieben zu sichern.
- Notendhalteinrichtungen dürfen betriebsmäßig
nicht angefahren werden.
- In Arbeitskörben bzw. auf Arbeitsbühnen müssen die Beschäftigten angeschlagen sein.
- Ein Rettungsplan ist zu erstellen, Rettungsübung durchführen.
(Siehe Arbeitsschutzorganisation)