Auslösewerte

Bei Erreichen der Auslösewerte müssen die Beschäftigten über die Gefährdungen durch Vibrationen und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Dies beinhaltet auch eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung.

Der Arbeitgeber hat außerdem den Beschäftigten schriftlich eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge anzubieten. Die Beschäftigten können diese wahrnehmen.

Der Arbeitgeber muss ein Vibrationsminderungsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen durchführen.