Ausnahmen bei der Festlegung von Faktoren zur Beurteilung der Hand-Arm-Schwingungen

Ausnahmen bei der Festlegung von Faktoren zur Muliplikation des Vibrationswertes aus den Herstellerangaben nach Vornorm DIN V 45694

Elektrische Maschinen Faktor 1,5
Ausnahmen:
Bohrhämmer, Säbelsäge,
Faktor 2
Pneumatische Maschinen Faktor 1,5
Ausnahmen:
Meiselhammer, Bohrhammer, Aufbruchhammer, Steinbearbeitungsmaschinen
Faktor 2

Messungen sind erforderlich, wenn die linke Hand das Einsatzwerkzeug führt oder das Werkstück hält, dann ist keine Schätzung möglich.