Der Arbeitgeber muss die Pflichtenübertragung an Beschäftigte zur Erfüllung von Aufgaben aus Unfallverhütungsvorschriften schriftlich bestätigen. Die Verantwortungsbereiche und die Befugnisse sind zu beschreiben. Der Beschäftigte hat diese Pflichtenübertragung zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der schriftlichen Bestätigung ist dem Beschäftigten auszuhändigen. Es ist auch möglich, die Pflichtenübertragung im Arbeitsvertrag festzuschreiben.