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Verantwortung der Vorgesetzten für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Jeder Vorgesetzte und Aufsichtsführende trägt nach geltendem Recht Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber ihm nicht ausdrücklich die Aufgabe, für die Verhütung von Unfällen zu sorgen, übertragen hat.