Jeder Vorgesetzte und Aufsichtsführende trägt nach geltendem Recht Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber ihm nicht ausdrücklich die Aufgabe, für die Verhütung von Unfällen zu sorgen, übertragen hat.
Jeder Vorgesetzte und Aufsichtsführende ist verpflichtet, zur Verhütung vor Arbeitsunfällen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Für diese Aufgabe trifft ihn eine zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit.
Trotz dieser allgemeinen Verpflichtung hat der Arbeitgeber jeden Vorgesetzten auf seine Verantwortung und seine konkreten Aufgaben in der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz hinzuweisen.