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Hochbau > Umsetzungshilfen > Organisationshilfen > Verantwortung und Haftung > Rechtliche Verantwortung und Haftung
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Rechtliche Verantwortung und Haftung

Ein Arbeitgeber sollte die Zusammenhänge der hier kurz skizzierten straf- und ordnungswidrigen Tatbestände kennen. Sie betreffen Bestimmungen, die in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder arbeitsbedingten Gefährdungen greifen können. Der Arbeitgeber kann je nach Fall auf unterschiedlichen Ebenen haften:

  • strafrechtlich
    z. B.: Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung oder Baugefährdung (§§ 222, 229 und 319 Strafgesetzbuch - StGB)
  • zivilrechtlich
    z. B.: gegenüber dem Verletzten (Hinterbliebenen) u. a. § 823 ff BGB (falls nicht auf die Berufs­genossen­schaft übergegangen gem. § 116 SGB X)
    - gegenüber der Berufs­genossen­schaft (BG) (bei Haftungsausschluss der Ansprüche gem. § 823 ff BGB, wegen §§ 104, 105, 106 SGB VII) nach 110 SGB VII)
  • ordnungswidrig
    z. B.: Verstoß gegen Unfall­verhü­tungs­vorschrift, Einzel­anordnung, Aufsichts­pflicht­verletzung (§§ 15, 17, 19 und 209 Sozialgesetzbuch VII; §§ 9, 130 Ordnungswidrigkeitengesetz - OwiG)