GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > Richtlinie 92/57/EWG
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Richtlinie 92/57/EWG des Rates
vom 24. Juni 1992

über die auf zeitlich begrentzte oder ortsveränderliche
Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften
für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz

(Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (92/57/EWG)