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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > Richtlinie 92/57/EWG
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stationäre Arbeitsplätze

ANHANG I

NICHTERSCHÖPFENDE LISTE VON HOCH- UND TIEFBAUARBEITEN
nach Artikel 2 Buchstabe a

1. Aushub

2. Erdarbeiten

3. Bauarbeiten im engeren Sinne

4. Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen

5. Einrichtung oder Ausstattung

6. Umbau

7. Renovierung

8. Reparatur

9. Abbauarbeiten

10. Abbrucharbeiten

11. Wartung

12. Instandhaltungs – Maler- und Reinigungsarbeiten

13. Sanierung