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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
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stationäre Arbeitsplätze

Artikel 27
Ausnahmen

Die Mitgliedstaaten können bis 29. Juni 2011 das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von tragbaren Befestigungsgeräten mit Treibladung und anderen Schussgeräten, die den zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie geltenden einzelstaatlichen Vorschriften entsprechen, genehmigen.