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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
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Artikel 28
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.