Anhang
Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1
Die nachfolgenden Anforderungen gelten in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsstätte oder der Tätigkeit, die Umstände oder eine Gefährdung der Beschäftigten dies erfordern.
Die Rechtsvorschriften, die in Umsetzung des Artikels 95 des EG-Vertrages Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln stellen, bleiben unberührt.
Inhaltsübersicht |
1 | Allgemeine Anforderungen |
1.1 | Anforderungen an Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden |
1.2 | Abmessungen von Räumen, Luftraum |
1.3 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
1.4 | Energieverteilungsanlagen |
1.5 | Fußböden, Wände, Decken, Dächer |
1.6 | Fenster, Oberlichter |
1.7 | Türen, Tore |
1.8 | Verkehrswege |
1.9 | Fahrtreppen, Fahrsteige |
1.10 | Laderampen |
1.11 | Steigleitern, Steigeisengänge |
2 | Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren |
2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen |
2.2 | Maßnahmen gegen Brände |
2.3 | Fluchtwege und Notausgänge |
3 | Arbeitsbedingungen |
3.1 | Bewegungsfläche |
3.2 | Anordnung der Arbeitsplätze |
3.3 | Ausstattung |
3.4 | Beleuchtung und Sichtverbindung |
3.5 | Raumtemperatur |
3.6 | Lüftung |
3.7 | Lärm |
4 | Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte |
4.1 | Sanitärräume |
4.2 | Pausen- und Bereitschaftsräume |
4.3 | Erste-Hilfe-Räume |
4.4 | Unterkünfte |
5 | Ergänzende Anforderungen und Maßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze |
5.1 | Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien |
5.2 | Baustellen |
6 | Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen |
6.1 | Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze |
6.2 | Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte |
6.3 | Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen |
6.4 | Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen |
6.5 | Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen |