Anhang
Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1

Die nachfolgenden Anforderungen gelten in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsstätte oder der Tätigkeit, die Umstände oder eine Gefährdung der Beschäftigten dies erfordern.

Die Rechtsvorschriften, die in Umsetzung des Artikels 95 des EG-Vertrages Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln stellen, bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht
1Allgemeine Anforderungen
1.1Anforderungen an Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden
1.2Abmessungen von Räumen, Luftraum
1.3Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
1.4Energieverteilungsanlagen
1.5Fußböden, Wände, Decken, Dächer
1.6Fenster, Oberlichter
1.7Türen, Tore
1.8Verkehrswege
1.9Fahrtreppen, Fahrsteige
1.10Laderampen
1.11Steigleitern, Steigeisengänge
2Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren
2.1Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
2.2Maßnahmen gegen Brände
2.3Fluchtwege und Notausgänge
3Arbeitsbedingungen
3.1Bewegungsfläche
3.2Anordnung der Arbeitsplätze
3.3Ausstattung
3.4Beleuchtung und Sichtverbindung
3.5Raumtemperatur
3.6Lüftung
3.7Lärm
4Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte
4.1Sanitärräume
4.2Pausen- und Bereitschaftsräume
4.3Erste-Hilfe-Räume
4.4Unterkünfte
5Ergänzende Anforderungen und Maßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
5.1Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien
5.2Baustellen
6Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
6.1Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
6.2Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
6.3Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
6.4Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
6.5Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen