Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden
1. | zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen; |
1a. | Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes; |
2. | die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist; |
3. | Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung; |
4. | Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb; |
5. | Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen. |