Rückstände im Sinne dieses Gesetzes sind die folgenden Materialien:
a) | aus der Gewinnung und Aufbereitung von Bauxit, Columbit, Pyrochlor, Mikrolyth, Euxenit, Kupferschiefer-, Zinn-, Seltene-Erden- und Uranerzen, |
b) | aus der Weiterverarbeitung von Konzentraten und Rückständen, die bei der Gewinnung und Aufbereitung dieser Erze und Mineralien anfallen; |
Rückstände im Sinne dieses Gesetzes sind auch
Keine Rückstände im Sinne dieses Gesetzes sind Materialien nach Satz 1,