Anlage 3
(zu § 55 Absatz 1)
Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1
- Schleifen thorierter Schweißelektroden und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden,
- Handhabung und Lagerung thorierter Gasglühstrümpfe,
- Handhabung und Lagerung thoriumhaltiger Optikbauteile,
- Verwendung von Thorium oder Uran in der natürlichen Isotopenzusammensetzung einschließlich der daraus jeweils hervorgehenden Tochternuklide, sofern vorhanden, zu chemisch-analytischen oder chemisch-präparativen Zwecken,
- Handhabung von Produkten aus thorierten Legierungen, insbesondere Montage, Demontage, Bearbeiten und Untersuchen solcher Produkte,
- Gewinnung, Verwendung und Verarbeitung von Pyrochlorerzen,
- Verwendung und Verarbeitung von Schlacke aus der Verhüttung von Kupferschiefererzen,
- Aufarbeitung von Niob- und Tantalerzen,
- Handhabung, insbesondere bei Wartungs- oder Reinigungstätigkeiten, von Schlämmen und Ablagerungen bei der Gewinnung, Verarbeitung und Aufbereitung von Erdöl und Erdgas sowie in der Tiefengeothermie,
- Verarbeitung zirkonhaltiger Stoffe bei der Herstellung feuerfester Werkstoffe,
- Wartung von Klinkeröfen in der Zementproduktion und Heizkesseln in Kohlekraftwerken,
- Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände und Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken nach § 64.