§ 18
Technische Anforderungen an
die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
(1) Die Bauart eines Röntgenstrahlers, der weder zur
Anwendung am Menschen noch zur Anwendung am
Tier bestimmt ist und, bei dem der Untersuchungsgegenstand
nicht vom Schutzgehäuse mit umschlossen
wird, darf nach § 45 Absatz 1 Nummer 2 des Strahlenschutzgesetzes
nur dann zugelassen werden, wenn
sichergestellt ist, dass
- im Falle eines Röntgenstrahlers für Röntgenfeinstrukturuntersuchungen
die Ortsdosisleistung bei
geschlossenen Strahlenaustrittsfenstern und den
vom Hersteller oder Verbringer angegebenen maximalen
Betriebsbedingungen in 1 Meter Abstand vom
Brennfleck 3 Mikrosievert durch Stunde nicht überschreitet,
oder
- im Falle eines Röntgenstrahlers, der nicht unter
Nummer 1 fällt, die über einen je nach Anwendung
geeigneten Zeitraum gemittelte Ortsdosisleistung
bei geschlossenen Strahlenaustrittsfenstern und
den vom Hersteller oder Verbringer angegebenen
maximalen Betriebsbedingungen in 1 Meter Abstand
vom Brennfleck folgende Werte nicht überschreitet:
- bei Nennspannungen bis 200 Kilovolt 2,5 Millisievert
durch Stunde,
- bei Nennspannungen über 200 Kilovolt 10 Millisievert
durch Stunde und nach Herunterregeln
auf eine Röntgenspannung von 200 Kilovolt
2,5 Millisievert durch Stunde.
(2) Die Bauart eines Röntgenstrahlers, der zur Anwendung
von Röntgenstrahlung am Tier bestimmt ist,
darf nach § 45 Absatz 1 Nummer 2 des Strahlenschutzgesetzes
nur dann zugelassen werden, wenn sichergestellt
ist, dass die über einen je nach Anwendung
geeigneten Zeitraum gemittelte Ortsdosisleistung bei
geschlossenem Strahlenaustrittsfenster und bei den
vom Hersteller oder Verbringer angegebenen maximalen
Betriebsbedingungen
- in 1 Meter Abstand vom Brennfleck 1 Millisievert
durch Stunde nicht überschreitet und
- in 0,1 Meter Abstand von der berührbaren Oberfläche
des Röntgenstrahlers, ausgenommen dem
Bereich der Oberfläche, in dem sich das Strahlenaustrittsfenster
befindet, 100 Mikrosievert durch
Stunde nicht überschreitet, sofern der Röntgenstrahler
für eine Anwendung aus der Hand geeignet
ist.