Anlage VIIIa
(zu § 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)
Durchführung der Hauptuntersuchung

1 Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung
  Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung

1. der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie
2. der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien
oder, soweit solche nicht vorliegen,
3. diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen

zu überprüfen.

Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO" (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.

Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.
2 Umfang der Hauptuntersuchung
  Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
2.1 die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung
2.1.1 des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII
  oder
2.1.2 der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII

jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,
2.2 der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,
2.3 an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.
3 Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe
3.1 Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.
3.2 Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.
4 Untersuchungskriterien
  Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.
4.1 Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

4.1.1 eine vorgegebene Gestaltung,
4.1.2 eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,
4.1.3 eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),
4.1.4 eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)

zu erfolgen.
4.2 Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

4.2.1 Beschädigung, Korrosion und Alterung,
4.2.2 übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,
4.2.3 sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,
4.2.4 Freigängigkeit und Leichtgängigkeit

zu erfolgen.
4.3 Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.
4.4 Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.
5 Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung
  Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.

Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass

5.1 keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,
5.2 keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,
5.3 die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt und
und
5.4 keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen

werden können.
6 Untersuchung
 
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
6.1 Bremsanlage

Gesamtanlage
  • Einhaltung von Vorgaben
  • Betriebs­bremswirkung
  • Feststell­bremswirkung
  • Gleichmäßigkeit
  • Funktion der Dauerbrems­anlage
    – Auffälligkeiten
  • Abstufbarkeit/
    Zeitverhalten
    – Auffälligkeiten
  • Löseverhalten
  • Hilfsbremswirkung
  • Funktion des automatischen Blockier­verhinderers
  • Dichtheit
Einrichtungen zur Energiebeschaffung
  • Füllzeit
    – Auffälligkeiten
 
Einrichtungen zur Energiebevorratung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Funktion der Entwässerungs­einrichtung
  • Zustand
  • Ausführung
Betätigungs- und Übertragungs­einrichtungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
Auflaufeinrichtung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Funktion
  • Zustand
  • Ausführung
Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile)
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
    bei Druckluft­bremsanlagen:
  • Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers
  • Funktion der Abreißsicherung
  • Funktion der selbsttätigen Bremsung
  • Funktion des Löseventils am Anhänger
  • Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)
  • Zustand
  • Ausführung
  • Funktion des Bremskraft­verstärkers
  • Funktion der Drucksicherung
Radbremse/
Zuspanneinrichtung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Funktion
  • Zustand
  • Funktion der Nachstell­einrichtung
  • Einstellung
  • Ausführung
Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
Kontroll- und Warneinrichtungen
  • Funktion
 
6.2 Lenkanlage

Gesamtanlage
  • Einhaltung von Vorgaben
 
Betätigungs­einrichtungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Funktion der Lenkanlage
  • Zustand
  • Lenkkräfte
    – Auffälligkeit, Zulässigkeit
Übertragungs­einrichtungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Einstellung
Lenkhilfe
  • Funktion
  • Zustand
  • Dichtheit
Lenkungsdämpfer
  • Zustand
 
6.3 Sichtverhältnisse

Gesamtsystem
  • Einhaltung von Vorgaben
 
Scheiben
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Beeinträchtigung des Sichtfeldes
  • Zustand
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
Rückspiegel
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung, Anzahl
    – Zulässigkeit
  • Zustand
  • Beeinträchtigung der Sicht
Scheibenwischer
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Funktion
  • Zustand
Scheiben­waschanlage
  • Funktion
 
6.4 Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage

Gesamtsystem
  • Einhaltung von Vorgaben
 
6.4.1 Aktive lichttechnische Einrichtungen

Scheinwerfer und Leuchten
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Anzahl
    – Zulässigkeit
  • Funktion
  • Einstellung der Scheinwerfer
  • Zustand
  • Prüfzeichen
  • Blinkfrequenz von Fahrtrichtungs­anzeiger und Warnblinkanlage
  • Anbaumaße und Sichtwinkel
    – Zulässigkeit
6.4.2 Passive lichttechnische Einrichtungen

Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Anzahl
    – Zulässigkeit
  • Zustand
  • Prüfzeichen
  • Anbaumaße und Sichtwinkel
    – Zulässigkeit
6.4.3 Andere Teile der elektrischen Anlage

elektrische Leitungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Verlegung, Absicherung
Batterien
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
elektrische Verbindungs­einrichtungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Anzahl
    – Zulässigkeit
  • Zustand
  • Funktion (Kontaktbelegung)
Kontroll- und Warneinrichtungen
  • Funktion
 
andere Teile
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
6.5 Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen

Gesamtsystem
  • Einhaltung von Vorgaben
 
Achsen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Art und Qualität der Reparatur­ausführung
Aufhängung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit (Kraftrad)
  • Zustand
Federn, Stabilisator
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
pneumatische und hydropneumatische Federung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Funktion und Einstellung der Ventile
Schwingungs­dämpfer/
Achsdämpfung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
Räder
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
Reifen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
6.6 Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile

Gesamtsystem
  • Einhaltung von Vorgaben
 
Rahmen/tragende Teile
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
Aufbau
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit/
    Befestigung
  • Zustand
Unterfahrschutz/
seitliche Schutzvorrichtung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
mechanische Verbindungs­einrichtungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Funktion
Stützeinrichtungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Funktion
Reserve­radhalterung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
  • Funktion
Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
  • Zustand
  • Prüf- bzw. Austauschfristen
  • Funktion
Kraftradverkleidung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
andere Teile
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
Antrieb
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
6.7 Sonstige Ausstattungen
6.7.1 Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit

Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme
  • Einhaltung von Vorgaben
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Anzahl, Anbringung
    – Zulässigkeit
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Funktion
Airbag
  • Einhaltung von Vorgaben
  • Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
Überrollschutz
  • Einhaltung von Vorgaben
 
fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage
  • Einhaltung von Vorgaben
 
sonstige Ausstattungen
  • Einhaltung von Vorgaben
 
6.7.2 Weitere Ausstattungen

Sicherung gegen unbefugte Benutzung/
Diebstahlsicherung/
Alarmanlage
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Funktion
  • Zustand
Unterlegkeile
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung, Anzahl, Anbringung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
Einrichtungen für Schallzeichen
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Funktion
  • Zustand
Warndreieck/Warnleuchte/
Warnweste, Verbandskasten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
Geschwindigkeits­messgerät
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Funktion
  • Genauigkeit
Fahrtschreiber/
Kontrollgerät
  • Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung
  • Einhaltung der Prüffrist
  • Zustand
  • Funktion
Geschwindigkeits­begrenzer
  • Einhaltung von Vorgaben
  • Ausführung, Einbau
    – Zulässigkeit
  • Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung
  • Funktion, falls durchführbar
  • Zustand
  • Manipulations­sicherheit
  • Funktion
Geschwindigkeits­schild(er)
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung, Anzahl, Anbringung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
weitere sicherheitsrelevante Ausstattungen
  • Einhaltung von Vorgaben
 
6.8 Umweltbelastung
6.8.1 Geräusche
6.8.1.1 Fahrzeuge allgemein

Schalldämpfer­anlage
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Geräusch­entwicklung
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Messung Standgeräusch
Motor/Antrieb/
Aufbau/Kapselung
  • Geräusch­entwicklung
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Messung Fahrgeräusch
6.8.1.2 Krafträder

Schalldämpfer­anlage
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage
  • Geräusch­entwicklung
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Messung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit
  • Messung Standgeräusch
Motor/Antrieb/
Aufbau/Kapselung
  • Geräusch­entwicklung
    – Auffälligkeiten
  • Zustand
  • Messung Fahrgeräusch
6.8.2 Abgase
6.8.2.1 Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)

schadstoffrelevante Bauteile/
Abgasanlage
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
 
Abgasreinigungs­system
  • Abgasverhalten
    – Zulässigkeit
 
6.8.2.2 Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)

schadstoffrelevante Bauteile/
Abgasanlage
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
 
Motormanagement-/
Abgasreinigungs­systeme
  • Abgasverhalten
    – Zulässigkeit
  • OBD-Daten (Modus 01)
    – Zulässigkeit
  • OBD-Fehlercodes (Modus 03)
    – Zulässigkeit
6.8.3 Elektromagnetische Verträglichkeit

Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
 
6.8.4 Verlust von Flüssigkeiten

Motor/Antrieb/
Lenkanlage/Tank/
Kraftstoffleitungen/
Bremsanlage/
Klimaanlage/
Batterie
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
  • Dichtheit
6.8.5 Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

gesamte Gasanlage
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Dichtheit
  • Zustand
  • Kennzeichnungen der Bauteile
6.8.6 Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

gesamte Wasserstoffanlage
  • Einhaltung von Vorgaben
 
6.8.7 Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen

gesamter elektrischer Antrieb
  • Einhaltung von Vorgaben
 
6.8.8 Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen

gesamter Antrieb
  • Einhaltung von Vorgaben
 
6.9 Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind

einzelne Systeme
  • Einhaltung von Vorgaben
 
6.9.1 Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen

Gesamtsystem
  • Einhaltung von Vorgaben
 
Ein-, Aus- und Notausstiege
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung, Anzahl
    – Zulässigkeit
  • Funktion der Reversier­einrichtung
  • Zustand
  • Funktion
Hebeeinrichtungen/
Hublifte, fremdkraftbetätigte Rampen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Funktion
  • Zustand
  • Funktion
Bodenbelag und Trittstufen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
  • Zustand
Platz für Fahrer und Begleitpersonal
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
  • Zustand
Sitz-/Steh-/
Liegeplätze, Durchgänge
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung, Anzahl
    – Zulässigkeit
  • Zustand
  • Übereinstimmung mit Angaben auf Schild
Festhalte­einrichtungen, Rückhalte­einrichtungen
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung, Anzahl, Anbringung
    – Zulässigkeit
  • Funktion
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
Fahrgastver­ständigungssystem
  • Funktion
  • Zustand
Innenbeleuchtung
  • Funktion
  • Zustand
Ziel-/Streckenschild, Liniennummer
  • Ausführung
  • Funktion der Beleuchtungs­einrichtung
  • Zustand
Unternehmer­anschrift
  • Ausführung
 
Feuerlöscher
  • Einhaltung der Prüffrist
  • Zustand
Brand-/Rauchmelder
  • Funktion
  • Zustand
Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
  • Zustand
6.9.2 Taxi

Gesamtsystem
  • Einhaltung von Vorgaben
 
Taxischild/
Beleuchtungs­einrichtung
  • Ausführung
  • Zustand
  • Funktion
Fahrzeugfarbe
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
 
Unternehmer­anschrift
  • Ausführung
 
Fahrpreisanzeiger
  • Ausführung
  • Verplombung
  • Zustand
Alarmeinrichtung
  • Ausführung
    – Zulässigkeit
  • Funktion
  • Zustand
6.9.3 Krankenkraftwagen

Kennzeichnung
  • Ausführung, Anbringung
    – Zulässigkeit
  • Zustand
Inneneinrichtung
  • Ausführung
  • Zustand
6.10 Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

Fahrzeug-Identifizierungs­nummer
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeug­dokumenten
  • Zustand
Fabrikschild
  • Ausführung, Anbringung
    – Zulässigkeit
  • Übereinstimmung mit den Fahrzeug­dokumenten
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG
  • Zustand
    – Auffälligkeiten
  • Ausführung
    – Auffälligkeiten
  • Übereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen
amtliches Kennzeichen (vorne und hinten)
  • Zustand
  • Ausführung
 
Fahrzeugdokumente
  • Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen