GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > AMR Nummer 3.1: Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

3. Inhalte der Informationen

(1) Für eine arbeitsmedizinische Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin Zugang zu (folgenden Informationen bekommen:

(2) Arbeitsplatzspezifisch und tätigkeitsbezogen muss der Arzt oder die Ärztin darüber hinaus Informationen bekommen zu: