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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > AMR Nummer 6.1: Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen
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5. Literatur und sonstige Hinweise

Die Literaturangaben und sonstigen Hinweise dienen allein der Information. Sie sind von der Vermutungswirkung im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV ausgenommen.

[1] Hübner, Marlies/Nauert, Thomas: Übergabe betriebsärztlicher Unterlagen an einen Nachfolger, in: Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 2/2003, S. 35 f.

[2] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie: Leitfaden IT-Sicherheit; www.bsi.bund.de