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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > ASR A1.2: Raumabmessungen und Bewegungsflächen
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stationäre Arbeitsplätze

1 Zielstellung

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen in § 3a Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 1.2 und 3.1 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.