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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > ASR A1.7: Türen und Tore
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stationäre Arbeitsplätze

1 Zielstellung

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 sowie insbesondere in dem Punkt 1.7 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.