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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > ASR A3.6: Lüftung
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Anhang

Beispiel zur Berechnung der Öffnungsfläche für Dreh-Kipp-Fenster (2-Personen-Büro)

Raumabmessungen:

Raumtiefe (t) = 5 m
Raumbreite (b) = 4 m
Raumhöhe (h) = 2,50 m
Grundfläche (t x b) = 20 m2
Raumvolumen (t x b x h) = 50 m3

Der Nachweis der Einhaltung der maximal zulässigen Raumtiefe erfolgt nach Tabelle 3. Bei der Raumhöhe von 2,50 m wird die maximal zulässige Raumtiefe von 6,25 m (2,5 x h = 6,25 m) für System I und 12,50 m (5 x h = 12,50 m) für System II unterschritten. System I und II sind geeignet, den Raum zu belüften.

Abb. 1: Gekipptes Fenster

Abb. 1: Gekipptes Fenster

Kontinuierliche Lüftung

Die Berechnung der Öffnungsflächen bei kontinuierlicher Lüftung bezieht sich auf die Personenbelegung des Raumes. Die Öffnungsfläche für ein gekipptes Fenster ergibt sich aus:

AKipp = B x a + 2 x (H x a)/2 = a x (B + H)

Für ein Kippfenster mit den Maßen B = 1,00 m, H = 1,20 m und a = 0,11 m ergibt sich:

AKipp = 0,242 m2

Nach Tabelle 3 sind für die kontinuierliche Lüftung folgende Flächen erforderlich. Sie sind die Summe aus Zuluft- und Abluftflächen (Türen und Tore bleiben unberücksichtigt).

Tabelle 4: Zuluft- und Abluftflächen für Fenster bei kontinuierlicher Lüftung

System erforderliche Fensterfläche
[m2/anwesende Person]
erforderliche Fensterfläche bei 2 Personen [m2] erforderliche Anzahl Fenster
I Einseitige Lüftung 0,35 0,70 3
II Querlüftung 0,20 0,40 2

Stoßlüftung

Die Berechnung der Öffnungsflächen bei Stoßlüftung bezieht sich auf die Grundfläche des Raumes.

Die Öffnungsfläche für ein gedreht geöffnetes Fenster ergibt sich aus:

ADreh = B x H = 1,20 m2

Bei einseitiger Lüftung (System I) ergibt sich nach Tabelle 3 für die Stoßlüftung eines 20 m2-Raumes eine erforderliche Öffnungsfläche von ADreh = 2,1 m2, d. h. 2 Fenster (2,40 m2) reichen für die Stoßlüftung aus.

Bei Querlüftung (System II) ist eine Öffnungsfläche von insgesamt (Summe aus Zuluft- und Abluftflächen) ADreh = 1,2 m2 nötig, d. h. es sind je ADreh = 0,6 m2 in gegenüberliegenden Wänden erforderlich. Die zur Verfügung stehende Fläche von 1,2 m2 je Fenster reicht demnach für die Stoßlüftung aus.