Wenn Arbeitsstätten eingerichtet oder wesentlich erweitert oder umgebaut oder die Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe wesentlich umgestaltet werden, ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen, dass die Beurteilungspegel für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen sowie die raumakustischen Anforderungen an Arbeitsräume gemäß Abschnitt 5 eingehalten werden.
Hierbei sind insbesondere zu beachten:
Hinweis:
Niedrige Schalldruckpegel der Hintergrundgeräusche in Arbeitsräumen erleichtern in der Regel das Einhalten von Beurteilungspegeln und ermöglichen in Räumen in Bildungsstätten in der Regel eine gute Kommunikation zwischen Sprecher und Hörer.
Die nachfolgende tabellarische Aufstellung enthält für verschiedene Raumarten die empfohlenen Höchstwerte für Hintergrundgeräusche, beschrieben durch den A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel LpAeq.
Konferenzraum, Klassenraum, Schulungsraum, Gruppenraum, Kindertagesstätte, Hörsaal, Seminarraum | |
Zweipersonenbüros | |
Großraumbüros | |
industrielle Laboratorien | |
Kontroll-/Steuerräume in der Industrie | |
industrielle Arbeitsstätten |
*) | für maximalen Beurteilungspegel von 55 dB(A) nach Abschnitt 5.1 |
**) | für maximalen Beurteilungspegel von 70 dB(A) nach Abschnitt 5.1 |
***) | kein Beurteilungspegel |