Diese ASR konkretisiert die in § 3a Absatz 1, § 4 Absatz 2 und § 6 Absätze 2 und 6 der Arbeitsstättenverordnung sowie die insbesondere in den Punkten 4.1 und 5.2 Absatz 1 a), d) und f) des Anhanges genannten Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Waschgelegenheiten für Arbeitsstätten.