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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > ASR A4.4: Unterkünfte
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stationäre Arbeitsplätze

1 Zielstellung

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Unterkünften für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 und Punkt 4.4 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.