Bildschirmarbeit kann ganz oder teilweise im Sitzen verrichtet werden. Für die Ausstattung der Arbeitsplätze werden Arbeitsstühle empfohlen, welche sich auf die Körpermaße der Beschäftigten einstellen lassen und somit ergonomisch günstige Arbeitshaltungen ermöglichen. Folgende in Tabelle 3 aufgeführte Maße werden empfohlen.
Tab. 3: | Maßempfehlungen für Arbeitsstühle (Quelle: DGUV Regel 115-401) |
Anforderung | Ausprägung |
Sitzhöhe | < 400 mm bis 530 mm |
Verstellbereich Sitzhöhe | > 120 mm |
Sitztiefe | 370 mm bis 470 mm |
Sitzbreite | > 450 mm |
Lordosenstütze | Abstützpunkt verstellbar im Bereich 170 mm bis 230 mm über Sitzfläche |
Oberkante der Rückenlehne über der Sitzfläche | > 450 mm |
Rückenlehnenbreite | > 400 mm |
Rückenlehnenneigung | verstellbar, mehr als 15° |
Hinweis:
Die Veränderungen der Körpermaße und -proportionen durch den demografischen Wandel sind bei den empfohlenen Maßen berücksichtigt und gehen über die Anforderungen in der DIN EN 1335-1:2020-07 hinaus.