GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §Ãâ€ÅÃââ‚ÃÃÆâ€™ÃƒÂ¢Ã¢â€šÂ¬Ã‚ ÃƒÂ¢Ã¢â€šÂ¬Ã¢â€žÂ¢ÃƒÆ’ƒÂ¢Ã¢â€šÂ¬Ã…¡Ãƒâ€šÃ‚¬ÃƒÆ’…¡Ãƒâ€šÃ‚¡ÃƒÆ’ƒÆ’‚§ > Gesetze und Verordnungen > ASR V3: Gefährdungsbeurteilung
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

2 Anwendungsbereich

Diese ASR gilt für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie bei Telearbeitsplätzen gemäß § 2 Absatz 7 ArbStättV bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht.

Hinweis:
In dieser ASR V3 sind die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.