GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > ASR V3: Gefährdungsbeurteilung
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Anhang

Erläuterungen mit Beispielen zu den Gefährdungsfaktoren

Bei der Gefährdungsbeurteilung im Sinne der ArbStättV und dieser ASR ist insbesondere das Auftreten folgender Gefährdungen zu prüfen.

 

1 Mechanische Gefährdungen

Mechanische Gefährdungen können z. B. sein:

 

2 Elektrische Gefährdungen

Elektrische Gefährdungen können z. B. sein:

 

3 Gefahrstoffe

Gefährdungen durch Gefahrstoffe im Sinne der ArbStättV können z. B. sein:

 

4 Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe)

Biologische Gefährdungen im Sinne der ArbStättV durch Verunreinigungen und Ablagerungen können z. B. sein:

 

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

Brand- und Explosionsgefährdungen können z. B. sein:

 

6 Thermische Gefährdungen

Thermische Gefährdungen können z. B. sein:

 

7 Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen

Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen können z. B. sein:

 

8 Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen können z. B. sein:

In Gefahr- oder Notfällen können zusätzliche Gefährdungen entstehen z. B. durch:

 

9 Gefährdungen durch physische Belastung/Arbeitsschwere

Physische Gefährdungen im Sinne der ArbStättV können z. B. sein:

 

10 Gefährdungen durch psychische Faktoren

Durch die Gestaltung der Arbeitsstätte bedingte psychische Gefährdungen können z. B. sein:

 

11 Gefährdungen durch sonstige Einwirkungen

Sonstige Gefährdungen können z. B. sein: