In manchen Fällen lässt sich die zu erwartende Strahlungsexposition berechnen. Hierzu sind verschiedene Berechnungsverfahren anwendbar.
Zur Berechnung der Strahlungsexposition stehen verschiedene PC-basierte Programme zur Verfügung. Mit deren Hilfe kann die Exposition durch verschiedene Arten inkohärenter optischer Strahlungsquellen an Arbeitsplätzen berechnet und bewertet werden. Diese Programme existieren sowohl für den UV-Wellenlängenbereich als auch für den sichtbaren und IR-Wellenlängenbereich. Weitere Informationen sind in Anlage 3 dieser TROS IOS zu finden.
(1) Jeder Körper sendet inkohärente optische Strahlung aus. Die Strahlungsemission und der Wellenlängenbereich der emittierten Strahlung hängen von der Temperatur des Körpers ab. Der Zusammenhang zwischen der Körpertemperatur und der Strahlungsemission wird durch das Planck’sche Strahlungsgesetz beschrieben. Je höher die Temperatur ist, desto stärker ist die Strahlungsemission und desto mehr verschiebt sich das Spektrum der emittierten Strahlung zu kleineren Wellenlängen. Zu den künstlichen thermischen Strahlungsquellen inkohärenter optischer Strahlung gehören z. B. Glühlampen, Halogen-Glühlampen, Infrarotlampen, Öfen, Glasschmelzen und Metallschmelzen.
(2) Kennt man die Abmessungen und die Temperatur einer Strahlungsquelle, den Abstand einer Person zu der Strahlungsquelle und die Dauer ihres Aufenthaltes vor der Strahlungsquelle, dann kann man mit Hilfe des Planck’schen Strahlungsgesetzes die Expositionswerte berechnen. Dadurch wird ein Vergleich mit den zutreffenden EGW möglich. Zwei Beispiele für die Berechnung sind in Anlage 1 dieser TROS IOS dargestellt.
(1) Zur Berechnung von Expositionen aus Emissionsdaten werden Herstellerangaben zur Strahlungsquelle benötigt. Dies kann insbesondere umfassen: