Anlage 4

Beispiele für die Notwendigkeit von Expositionsmessungen und die Anwendung von Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Tätigkeiten

Vorbemerkung: Die Tabelle gibt beispielhaft für verschiedene Tätigkeiten und Arbeitsplätze auf Grund der derzeitigen Erkenntnisse an, ob und unter welchen Voraussetzungen Messungen in der Regel notwendig, eventuell notwendig oder nicht notwendig sind. Falls bezüglich der Auswahl der zu treffenden Schutzmaßnahmen und der Risiken Zweifel bestehen, gibt eine Messung Klarheit über die Exposition.

Tätigkeit/
Expositions­bedingungen
Expositions­messungen Kommentar Schutz­maßnahmen
nötig evtl.
nötig
nicht
nötig
Elektroschweißen:
Schweißer, Bystander
    X Die UV-Strahlungs­exposition ist beim Elektroschweißen so hoch, dass nach kürzester Zeit die Expositions­grenzwerte überschritten werden. Mit Augen- und Hautschäden ist zu rechnen. Schutz­maßnahmen sind zwingend notwendig. Schweiß­maschinen müssen in der Regel gekapselt sein.

Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ist notwendig (siehe TROS IOS, Teil 3 Anlage 1). Weitere Hinweise liefert [10].
Elektroschweißen:
Personen in der Umgebung von Schweißarbeits­plätzen
  X   Je nach Abstand und Aufenthaltsdauer vom Elektroschweißen können ohne Schutz­vorrichtungen die Expositions­grenzwerte überschritten werden.

Messungen sind nicht erforderlich, wenn die nebenstehenden Schutz­maßnahmen nach Kapitel 2.26 der BGR 500 getroffen werden.
Schweiß­arbeitsplatz durch Vorhänge oder Stellwände zu anderen Arbeitsplätzen abschirmen
Fluxarbeitsplätze
(Magnetfeld-
Riss-Prüfung)
  X   An Fluxarbeitsplätzen können das Gesicht und die Hände und Arme der UV-Strahlung ausgesetzt sein. Welche Körperteile exponiert sind, hängt von der geometrischen Anordnung der Strahlungs­quelle (Höhe der UV-Lampe über dem Gesichtsniveau) und von den angewendeten Schutz­maßnahmen ab. Bietet die Arbeitskleidung keinen ausreichenden Schutz, ist PSA zu nutzen. Liegen Bereiche des Körpers und der Haut ungeschützt im Strahlungsbereich, dann sind Messungen nötig. Sind alle Körperteile im Strahlungsbereich geschützt, dann kann auf Messungen verzichtet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn auch an Werkstücken und Begrenzungen reflektierte Strahlung nicht auf ungeschützte Körperteile einwirken kann. Anordnung des Strahlungs­austritts fest installierter UV-Lampen unterhalb der Augenhöhe

Anbringung einer Schutzscheibe zwischen UV-Lampe und Gesicht

Bietet die Arbeitskleidung keinen ausreichenden Schutz, ist PSA zu nutzen.
Hinweis: Weitere Informationen sind unter [11] zu finden.
Verarbeitung von UV-härtenden Kleb- und Kunststoffen, z. B. in der Dentaltechnik   X   Bei der Verarbeitung UV-härtender Kleb- und Kunststoffe können das Gesicht und die Hände und Unterarme der UV-Strahlung ausgesetzt sein. Welche Körperteile exponiert sind, hängt von der Art der Verarbeitung und von den angewendeten Schutz­maßnahmen ab. Bietet die Arbeitskleidung keinen ausreichenden Schutz, ist PSA zu nutzen. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Auf die Messung kann jedoch verzichtet werden, wenn der Hersteller ausreichende Angaben zur Emission macht und alle Körperteile im Strahlungsbereich geschützt sind (z. B. bei Durchführung der UV-Bestrahlung in einem allseitig geschlossenen Gehäuse). Ausschließliche Verwendung von UV-Lampen, deren Strahlungs­spektrum auf den verwendeten Kleb- und Kunststoff abgestimmt ist.

Die verwendete UV-Lampe darf nur UV-Strahlung der Wellenlängen emittieren, die für den Härteprozess notwendig sind.

Eine an der Strahlen­austritts­öffnung der UV-Lampe eventuell vorhandene Filterscheibe darf nicht entfernt oder durch eine Scheibe mit anderen Transmissions-Eigenschaften ersetzt werden.

Bei der Verwendung von UV-Handlampen ist während der Vorbereitung des Aushärtungs­vorgangs die eingeschaltete UV-Lampe so abzulegen, dass niemand der Strahlung ausgesetzt wird.

Die zu verklebenden Teile sind mittels einer geeigneten Vorrichtung so zu fixieren, dass während der Bestrahlung der Klebstelle nicht mit der Hand in den Strahlungsbereich gefasst werden muss.

Bietet die Arbeitskleidung keinen ausreichenden Schutz, ist PSA nutzen.
UV-Trocknung von Farben, Lacken und anderen Beschichtungen (z. B. Druckmaschinen)   X   Die bei der UV-Trocknung verwendeten Einrichtungen sind durch entsprechende Kapselung oder durch die Verwendung von Abschirmungen häufig so ausgestattet, dass nur eine geringe oder keine Strahlungs­exposition zu erwarten ist. Sind ausreichende Angaben des Herstellers zur Strahlungsemission vorhanden, so kann auf eine Messung verzichtet werden. Bei unvollständiger oder fehlender Abschirmung sind hohe UV-Strahlungs­expositionen möglich. Insbesondere beim Nachfüllen von Farbe oder bei Wartungsarbeiten werden häufig Tätigkeiten in Nähe der nicht abgeschirmten UV-Strahlungs­quelle durchgeführt. Messungen sind dann notwendig. Vollständige Abschirmung aller Strahlungs­austritts­öffnungen

Automatische Unterbrechung des Strahlungs­austritts beim Öffnen des abschirmenden Gehäuses der Anlage

Bietet die Arbeitskleidung keinen ausreichenden Schutz, ist PSA zu nutzen.

UV-Schutzbrille (z. B. wenn Tätigkeiten in der Nähe der eingeschalteten, nicht vollständig abgeschirmten Strahlungs­quelle notwendig sind)
Sichtbarmachung von Markierungen mittels UV-Strahlern   X   Sind ausreichende Angaben des Herstellers zur Strahlungsemission vorhanden, so kann auf eine Messung verzichtet werden.
Bei Arbeiten an UV-Strahlern bis 8 W, an denen nicht ständig gearbeitet wird, werden die Expositions­grenzwerte für Haut und Auge unterschritten (Geldschein­prüfung). Bei Arbeiten mit UV-Strahlern mit höherer Leistung können die Expositions­grenzwerte überschritten werden.
Bei Arbeiten mit UV-Strahlung kann die Verwendung von persönlichen Schutz­ausrüstungen notwendig sein. Dies gilt insbesondere, wenn über einen längeren Zeitraum die mit UV-Strahlung bestrahlte Markierung beobachtet und zusätzlich Tätigkeiten im Strahlungsbereich vorgenommen werden müssen.
Diaprojektor, Beamer oder ähnliche Geräte     X Die Expositions­grenzwerte LR, LB für die Augen werden nach kurzer Zeit (Sekundenbereich) überschritten. Ein längeres Hineinschauen in den direkten Strahl wird jedoch wegen der hohen Leuchtdichte (Blendung) von jedem Benutzer vermieden. Schutz­maßnahmen werden nur dann notwendig, wenn ein absichtliches Hineinschauen für die Arbeit notwendig ist (in der Regel sind Schweißerschutz­brillen – Schutzstufe 4 und höher – geeignete PSA).
Bearbeitung von Glas und sonstige Tätigkeiten an Glas-Schmelzöfen (z. B. Glasbläser)   X   Bei der Glasherstellung und -bearbeitung ist vorwiegend eine Exposition der Augen durch IR-Strahlung gegeben. Daneben ist aber auch eine Exposition durch sichtbare oder UV-Strahlung möglich. Als Strahlungs­quelle kommen dabei das glühende/
geschmolzene Glas oder auch eventuell vorhandene Gasflammen in Betracht. Die Höhe der Exposition ist u. a. von der Temperatur der Strahlungs­quelle abhängig. Zuverlässige Informationen zur Strahlungs­exposition lassen sich nur durch eine Messung ermitteln.
Hinweis:
Sofern eine geeignete Schutzbrille getragen wird, sind Messungen nicht notwendig.
Verwendung fest installierter Abschirmungen (z. B. Metallplatten, IR-Schutzglas, ggf. auch Scheiben zum Schutz vor UV-Strahlung)

Verwendung persönlicher Schutz­ausrüstungen (insbesondere IR-Schutzbrillen)
Bühnen-Scheinwerfer in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung   X   In Bühnen­scheinwerfern kommen Lampen zum Einsatz, die neben sichtbarer Strahlung auch eine intensive UV-Strahlung emittieren können. Wird der Scheinwerfer mit entfernter, beschädigter oder einer falschen Filterscheibe betrieben, dann sind bei einem Aufenthalt im Strahlungsbereich hohe UV-Expositionen möglich. Hierbei sind Summationseffekte beim Einsatz von mehreren Scheinwerfern zu beachten. Betrieb des Scheinwerfers nur zusammen mit der Original-Filterscheibe

Weitere Schutz­maßnahmen werden notwendig, wenn ein absichtliches Hineinschauen in den ungefilterten Scheinwerfer für die Arbeit notwendig ist (in der Regel sind Schweißerschutz­brillen – Schutzstufe 4 und höher – geeignete PSA), z. B. bei Reparaturarbeiten.
Anwendungen von Entkeimungsanlagen (offene Anwendung), z. B. in Krankenhäusern, Abfallbehandlungs­anlagen, Laboratorien, zoologische Einrichtungen   X   Zur Entkeimung wird üblicherweise UV-C-Strahlung verwendet, die zu einer hohen Strahlungs­exposition führen kann. In vielen Fällen wird die Entkeimung durchgeführt, wenn sich keine Personen im Strahlungsbereich aufhalten. Messungen sind dann nicht notwendig. Sind ausreichende Angaben des Herstellers zur Strahlungsemission vorhanden, so kann auf eine Messung verzichtet werden. Die Strahlungs­austritts­öffnungen der UV-Strahler sind so anzuordnen, dass die Beschäftigten nicht der UV-Strahlung ausgesetzt sind. Die Exposition durch Streustrahlung ist so gering wie möglich zu halten.

Bietet die Arbeitskleidung keinen ausreichenden Schutz, ist PSA zu nutzen.
Anwendung von IR-Strahlern zur Trocknung   X   Sind ausreichende Angaben des Herstellers zur Strahlungsemission vorhanden, so kann auf eine Messung verzichtet werden. Abschirmung der Strahler

Verwendung persönlicher Schutz­ausrüstungen, z. B. bei Wartungsarbeiten
Arbeiten an Metallschmelzen (kein Hochofen) X     Bei Arbeiten an Metallschmelzen ist eine Überschreitung der Expositions­grenzwerte möglich. Verwendung fest installierter Abschirmungen (z. B. Metallplatten, IR-Schutzglas)

Verwendung persönlicher Schutz­ausrüstungen (insbesondere IR-Schutzbrillen)
Arbeiten an Hochöfen     X Bei Arbeiten an Hochöfen werden die Expositions­grenzwerte auf jeden Fall überschritten.
Mit Schädigung der Augen und der Haut ist zu rechnen.
Verwendung persönlicher Schutz­ausrüstungen

(Diese Schutz­maßnahme ist in jedem Fall notwendig.)
Medizinische Anwendungen von UV-Strahlungs-Therapiegeräten (Solarien, IR-Strahler)   X   Bei der Bestrahlung von Patienten kann das medizinische Personal, das die Bestrahlung durchführt, ebenfalls der Strahlung ausgesetzt sein. Sind ausreichende Angaben des Herstellers zur Strahlungsemission vorhanden, so kann auf eine Messung verzichtet werden. Aufenthalt des medizinischen Personals während der Bestrahlung in einem abgeschirmten Bereich.