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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TROS IOS Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Anlage 2

Warn- und Hinweiszeichen

Kennzeichnung gemäß Arbeitsstättenregel A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASR A1.3)

D-P006 aus ASR A1.3: Zutritt für Unbefugte verboten

M004: Augenschutz benutzen

M009: Handschutz benutzen

M010: Schutzkleidung benutzen

M013: Gesichtsschutz benutzen

W027: Warnung vor optischer Strahlung

Warnschild mit Hinweisschild: Vorsicht gefährliche ultraviolette Strahlung