Anlage 4

Hinweise zur Kennzeichnung von Augenschutz (UV- und IR-Filter sowie Schweißerschutzbrillen)

1 Allgemeines zur Kennzeichnung von Augenschutz

Bei der Auswahl eines geeigneten Augenschutzes als persönliche Schutzmaßnahme gegen Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ist es notwendig, die auf den entsprechenden Produkten vom Hersteller angebrachte Kennzeichnung zu berücksichtigen. Entsprechend der Achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSV) haben Hersteller Augenschutz zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung besteht aus dem CE-Kennzeichen und gegebenenfalls einer vierstelligen Kennnummer. Die Kennnummer bezeichnet die benannte Stelle, die die Produktionsüberwachung durchführt, und muss immer dann angegeben werden, wenn es sich bei dem Augenschutz um persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III handelt.

Zu PSA der Kategorie III gehören persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen, und bei der man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann. Hierzu gehören auch der Augenschutz und Filter für die Hochtemperaturumgebung (Temperatur vergleichbar mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder höher), die oftmals durch die Merkmale Infrarotstrahlung, Flammenschutz sowie Schutz vor großen Mengen geschmolzenen Metalls gekennzeichnet sind. PSA zum Schutz vor Gesundheitsschäden durch inkohärente optische Strahlung ist i.A. der Kategorie II zuzuordnen. Lediglich Augenschutz und Filter, die ausschließlich zum Schutz gegen Sonnenstrahlen konzipiert und hergestellt werden sowie Sonnenbrillen ohne Korrektureigenschaften werden der Kategorie I (geringe Gefährdung) zugeordnet.

Die Anforderungen an die Kennzeichnung von PSA zum Schutz vor Gesundheitsschäden durch inkohärente optische Strahlung sind in der Achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz und darüber hinaus durch harmonisierte europäische Normen weiter konkretisiert. Die Kennzeichnung von PSA der Kategorie II zum Schutz vor inkohärenter optischer Strahlung besteht daher aus folgenden Angaben:

  1. Kategorie II CE
  2. die produktspezifische Kennzeichnung nach harmonisierten Normen.

2 Produktspezifische Kennzeichnung von Augenschutz nach harmonisierten Normen

Augenschutz wird entsprechend den nachfolgenden Tabellen gekennzeichnet. Sichtscheiben und Tragkörper sind getrennt gekennzeichnet. Bestehen beide aus einer Einheit, befindet sich die Kennzeichnung auf dem Tragkörper.

Die in den nachfolgenden Abschnitten aufgeführten technischen Daten sind in der vorgegebenen Reihenfolge auf Sichtscheiben oder Tragkörpern angebracht.

2.1 Kennzeichnung der Sichtscheiben nach DIN EN 166

Die Kennzeichnung der Sichtscheiben muss wesentliche technische Informationen in folgender Form enthalten:

Tab. A4.1   Kennzeichnung von Sichtscheiben

Schutz­stufe (nur Filter)* Identifi­kations­zeichen des Her­stellers Optische Klasse (ausge­nommen bei Vorsatz­schei­ben) Kurz­zeichen für mecha­nische Festig­keit* Kurz­zeichen für Bestän­digkeit gegen Licht­bogen* Kurz­zeichen für Nicht­haften von Schmelz­metall und Bestän­digkeit gegen Durch­dringen heißer Fest­körper* Kurz­zeichen für Ober­flächen­bestän­digkeit gegen Beschä­digung durch kleine Teilchen* Kurz­zeichen für die Bestän­digkeit gegen Beschla­gen* Kurz­zeichen für er­höhten Refle­xions­grad* Kurz­zeichen für Original- oder Ersatz­scheibe*
X1 X X2 X3 8 9 K N R O
V
* falls zutreffend
X1 Schutzstufennummer gemäß Tabelle A4.2
X2 Optische Klasse gemäß Tabelle A4.3
X3   Festigkeit gemäß Tabelle A4.6

2.1.1 Schutzstufen

Die Strahlendurchlässigkeit eines Filters wird durch eine Schutzstufe dargestellt. Die Schutzstufe besteht aus einer Vorzahl und der Schutzstufennummer des Filters, die durch einen Bindestrich getrennt werden. Dabei gilt, je höher die Schutzstufennummer, desto geringer ist die Durchlässigkeit für optische Strahlung.

Tab. A4.2   Schutzstufen der Filter nach DIN EN 166

Schutzstufe
Schweißer-
Schutzfilter
Ultraviolett-
Schutzfilter
Infrarot-
Schutzfilter
Sonnen-
Schutzfilter
ohne Vorzahl Vorzahl 2 Vorzahl 3 Vorzahl 4 Vorzahl 5 Vorzahl 6
1,2
1,4
1,7
2
2,5
3
4
4a
5
5a
6
6a
7
7a
8
9
10
11
12
13
14
15
16
2-1,2
2-1,4
3-1,2
3-1,4
3-1,7
3-2
3-2,5
3-3
3-4

3-5
4-1,2
4-1,4
4-1,7
4-2
4-2,5
4-3
4-4

4-5

4-6

4-7

4-8

4-9

4-10
5-1,1
5-1,4
5-1,7
5-2
5-2,5
5-3,1
5-4,1
6-1,1
6-1,4
6-1,7
6-2
6-2,5
6-3,1
6-4,1
Bedeutung der Vorzahlen:
2 UV-Filter, die Farberkennung kann beeinflusst werden
3 UV-Filter, gute Farberkennung
4 IR-Filter
5 Sonnenschutzfilter ohne Anforderung an den Infrarotschutz
6 Sonnenschutzfilter mit Anforderung an den Infrarotschutz

2.1.2 Optische Klasse

Um das für den jeweiligen Arbeitsvorgang erforderliche Sehen zu ermöglichen, müssen die Brechwerte der Sichtscheiben die in den Normen genannten Anforderungen erfüllen. Dementsprechend werden Sichtscheiben in drei Klassen eingeteilt:

Tab. A4.3   Optische Klassen

Klasse Bedeutung
1 Für Arbeiten mit besonders hohen Anforderungen an die Sehleistung für den Dauergebrauch.
2 Für Arbeiten mit durchschnittlichen Anforderungen an die Sehleistung.
3 Nur in Ausnahmefällen für grobe Arbeiten ohne größere Anforderungen an die Sehleistung und nicht für den Dauergebrauch.

Ausgenommen hiervon sind Vorsatzscheiben, da diese immer die Forderungen der optischen Klasse 1 erfüllen müssen. Daher entfällt für Vorsatzscheiben die Angabe der optischen Klasse.

2.2 Kennzeichnung der Tragkörper nach DIN EN 166

Die Kennzeichnung der Tragkörper muss die wesentlichen Informationen in folgender Form enthalten:

Tab. A4.4   Kennzeichnung von Tragkörpern

  Identifikations-
zeichen des Herstellers
Verwendungs-
bereich
Nummer der Norm Codezahl für Stoßprüfung, falls zutreffend
Kurzzeichen X X1 N X2
X1 siehe Tabelle A4.5
X2 siehe Tabelle A4.6

Tab. A4.5   Kurzzeichen für Verwendungsbereiche von Tragkörpern nach DIN EN 166

Kurzzeichen Bezeichnung Beschreibung des Verwendungsbereiches
keines   Nicht festgelegte mechanische Risiken, Gefährdung durch ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung und Sonnenstrahlung
3 Flüssigkeiten Flüssigkeiten (Tropfen und Spritzer)
4 Grobstaub Staub mit einer Korngröße > 5 µm
5 Gas und Feinstaub Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch und Staub < 5 µm
8 Störlichtbogen elektrische Lichtbogen bei Kurzschluss in elektrischen Anlagen
9 Schmelzmetall und heiße Festkörper Metallspritzer und Durchdringen heißer Festkörper

 

Tab. A4.6   Kurzzeichen für die Beständigkeit von Tragkörpern gegen Teilchen hoher Geschwindigkeit

Kurzzeichen Beschreibung des Verwendungsbereiches
-F Stoß mit niedriger Energie
(Prüfung 0,88 g Stahlkugel mit 45 m/s Geschwindigkeit)
-B Stoß mit mittlerer Energie
(Prüfung 0,88 g Stahlkugel mit 120 m/s Geschwindigkeit)
-A Stoß mit hoher Energie
(Prüfung 0,88 g Stahlkugel mit 190 m/s Geschwindigkeit)

2.3 Kennzeichnung von Augenschutzgeräten mit Sichtscheiben und Tragkörper in einer Einheit

Bestehen Sichtscheiben und Tragkörper aus einer Einheit, ist die vollständige Kennzeichnung der Sichtscheiben, ergänzt durch einen Bindestrich und die Kennziffer(n) des Gefährdungsbereiches des Tragkörpers, auf diesem angebracht. Ein Augenschutzgerät bietet nur dann für einen bestimmten Anwendungsfall einen ausreichenden Schutz, wenn sich die geeigneten Sichtscheiben in dem für den Anwendungsfall geeigneten Tragkörper befinden.

3 Beispiele für produktbezogene Kennzeichnungen

3.1 Sichtscheiben ohne Filterwirkung

Sicherheitssichtscheiben ohne Filterwirkung mit höchstem Niveau mechanischer Schutzfunktion:

Tab. A4.7   Kennzeichnung von Sichtscheiben ohne Filterwirkung

  Identifikationszeichen des Herstellers Optische Klasse Kurzzeichen für mechanische Festigkeit, z. B. Stoß mit hoher Energie
Kurzzeichen X 3 A

3.2 Sichtscheiben mit Filterwirkung

3.2.1 Schweißerschutzfilter

Tab. A4.8   Kennzeichnung von Schweißerschutzfiltern

  Schutzstufennummer (siehe Tab. A4.21) Identifikationszeichen des Herstellers Optische Klasse
Kurzzeichen 11 X 1

3.2.2 Schweißerschutzfilter mit mechanischer Schutzfunktion

Tab. A4.9   Kennzeichnung von Schweißerschutzfiltern mit mechanischer Schutzfunktion

  Schutzstufennummer (siehe Tab. A4.21) Identifikationszeichen des Herstellers Optische Klasse Kurzzeichen für erhöhte mechanische Festigkeit
Kurzzeichen 5 X 2 S

3.2.3 Schweißerschutzfilter mit umschaltbarer Schutzstufe (nach DIN EN 379)

An die Stelle der Schutzstufennummer treten die Schutzstufennummern der Hell- und Dunkelstufe, getrennt durch einen Schrägstrich. Ist der Dunkelzustand von Hand einstellbar, sind die Grenzen des erreichbaren Schutzstufenbereiches mit Bindestrich getrennt zu kennzeichnen.

Die optische Klasse nach DIN EN 166 wird – durch Schrägstriche getrennt – um die Streulichtklasse und die Homogenitätsklasse nach DIN EN 379 ergänzt; hier z. B. 1/3/2.

Beispiel einer vollständigen Kennzeichnung:

Tab. A4.10   Kennzeichnung von Schweißerschutzfiltern mit umschaltbarer Schutzstufe

  Hell-
stufe
Dunkel-
stufe(n)-
Bereich 1 (falls zutref-
fend)
Dunkel-
stufe(n)-
Bereich 2 (falls zutref-
fend)
Kenn-
zei-
chen des Her-
stel-
lers
Optische Klasse Streu-
licht-
klasse
Homo-
geni-
täts-
klasse
Nummer der Norm
Kurzzeichen 5/ 11 - 13 0 1/ 3/ 2 379

3.2.4 Schweißerschutzfilter mit zwei Schutzstufen (nach DIN EN 379)

An die Stelle der einzigen Schutzstufennummer treten die Schutzstufennummern der Hell- und Dunkelstufe(n) durch ein Plus-Zeichen getrennt, z. B. 6 + 10.

Tab. A4.11   Kennzeichnung von Schweißerschutzfiltern mit zwei Schutzstufen

  Schutzstufe der Hellzone(n) Schutzstufe der Dunkelzone(n) Kennbuchstabe des Herstellers Optische Klasse
Kurzzeichen 6+ 10 X 1

Zusätzlich sind gegebenenfalls die Zeichen für die Erfüllung von Zusatzanforderungen nach DIN EN 166 angebracht.

3.3 UV-Schutzfilter

3.3.1 UV-Schutzfilter ohne mechanische Schutzfunktion

Tab. A4.12   Kennzeichnung von UV-Schutzfiltern ohne mechanische Schutzfunktion

  Vorzahl für UV-Schutzfilter, z. B. mit guter Farbkennung Schutzstufen-
nummer
(siehe Tab. A4.23)
Identifikations­zeichen des Herstellers Optische Klasse
Kurzzeichen 3 - 1,7 X 1

3.3.2 UV-Schutzfilter mit mechanischer Schutzfunktion

Tab. A4.13   Kennzeichnung von UV-Schutzfiltern mit mechanischer Schutzfunktion

  Vorzahl für UV-Filter, z. B. mit beeinträchtigter Farbkennung Schutzstufen-
nummer
(siehe Tab. A4.23)
Identifikations­zeichen des Herstellers Optische Klasse Kurzzeichen für Stoß mit mittlerer Energie
Kurzzeichen 2 - 1,4 X 2 B

3.4 IR-Schutzfilter

3.4.1 IR-Schutzfilter ohne mechanische Schutzfunktion

Tab. A4.14   Kennzeichnung von IR-Schutzfiltern ohne mechanische Schutzfunktion

  Vorzahl für IR-Schutzfilter Schutzstufen­nummer
(siehe Tab. A4.24)
Identifikations­zeichen des Herstellers Optische Klasse
Kurzzeichen 4 - 4 X 1

3.4.2 R-Schutzfilter mit mechanischer Schutzfunktion und Nichthaften von Schmelzmetall

Tab. A4.15   Kennzeichnung von IR-Schutzfiltern mit mechanischer Schutzfunktion

  Vorzahl für IR-Schutz­filter Schutzstufen­nummer
(siehe Tab. A4.24)
Identifika­tions­zeichen des Herstellers Optische Klasse Kurz­zeichen für Stoß mit nied­riger Energie Kurz­zeichen für Nicht­haften von Schmelz­metall Fest­körper
Kurzzeichen 4 - 5 X 2 F 9

3.5 Sonnenschutzfilter

3.5.1 Sonnenschutzfilter für gewerblichen Gebrauch

Tab. A4.16   Kennzeichnung von Sonnenschutzfiltern

  Vorzahl für Sonnenschutz­filter, z. B. ohne IR-Anforderung Schutzstufen­nummer
(siehe Tab. A4.25)
Identifikations­zeichen des Herstellers Optische Klasse
Kurzzeichen 5 1,7 X 1

3.5.2 Sonnenschutzfilter mit mechanischer Schutzfunktion

Tab. A4.17   Kennzeichnung von Sonnenschutzfiltern mit mechanischer Schutzfunktion

  Vorzahl für Sonnenschutz­filter, z. B. mit IR-
Anforderung
Schutzstufen­nummer
(siehe Tab. A4.25)
Identifikations­zeichen des Herstellers Optische Klasse Erhöhte mechani­sche Festigkeit
Kurzzeichen 6 - 2 X 2 S

3.6 Vorsatzscheiben

Tab. A4.18   Kennzeichnung von Vorsatzscheiben

  Identifikationszeichen des Herstellers
Kurzzeichen X

3.7 Tragkörper

3.7.1 Tragkörper zum Schutz gegen mechanische Risiken und optische Strahlung

Tab. A4.19   Kennzeichnung von Tragkörpern zum Schutz gegen mechanische Risiken und optische Strahlung

  Identifikations­zeichen des Herstellers Nummer der Norm Kurzzeichen für Stoß mit niedriger Energie
Kurzzeichen X N F

3.7.2 Tragkörper zum Schutz gegen Störlichtbögen bei Kurzschluss in elektrischen Anlagen

Tab. A4.20   Kennzeichnung von Tragkörpern zum Schutz gegen Störlichtbögen

  Identifikations­zeichen des Herstellers Nummer der Norm Verwendungsbereich Störlichtbogen
Kurzzeichen X N 8

3.8 Empfohlene Schutzfilter

Schweißerschutzfilter beim Gasschweißen:

Tab. A4.21   Schutzstufen für Schweißerschutzfilter beim Gasschweißen

Schutz-
stufen
Verwendung Verbrauch
Gas Volumendurchsatz
in I/h
2
2,5
3
Leichte Brennschneidarbeiten    
4 Schweißen und Hartlöten Acetylen     bis 70
Brennschneiden Sauerstoff     bis 900
5 Schweißen und Härtlöten Acetylen über 70 bis 200
Brennschneiden Sauerstoff über 900 bis 2000
6 Schweißen und Hartlöten Acetylen über 200 bis 800
Brennschneiden Sauerstoff über 2000 bis 4000
7 Schweißen und Hartlöten Acetylen über 800    
Brennschneiden Sauerstoff über 4000 bis 8000
8 Brennschneiden Sauerstoff über 8000    

3.9 Schweißerschutzfilter beim Lichtbogenschweißen

Empfohlene Filterschutzstufen sind grau unterlegt.

Tab. A4.22   Filterstufen für Schweißerschutzfilter beim Lichtbogenschweißen


3.10 UV-Schutzfilter

Tab. A4.23   Schutzstufen für UV-Schutzfilter
Schutzstufe  Farberkennung  Typische Anwendungen  Typische Strahlungsquellen1)
2–1,2 kann beeinträchtigt sein Zur Anwendung mit Strahlungsquellen, die überwiegend Ultraviolettstrahlung emittieren, wenn die Blendung kein wesentlicher Faktor ist. Quecksilberniederdrucklampen, wie sie zur Fluoreszenzanregung benutzt werden oder "Schwarzlichtstrahler"
2–1,4 kann beeinträchtigt sein Zur Anwendung mit Strahlungsquellen, die überwiegend Ultraviolettstrahlung emittieren, wenn eine gewisse Absorption der sichtbaren Strahlung notwendig ist. Quecksilberniederdrucklampen, z. B. aktinische Lampen
3–1,2
3–1,4
3–1,7
keine wesentliche Verschlechterung Zur Anwendung mit Strahlungsquellen, die überwiegend Ultraviolettstrahlung bei Wellenlängen < 313 nm emittieren, wenn die Blendung kein wesentlicher Faktor ist. Dies gilt für UVC und für den größten Teil von UVB.2) Quecksilberniederdrucklampen, z. B. die Lampen für die Keimtötung
3–2,0
3–2,5
keine wesentliche Verschlechterung   Quecksilberdampf-Mitteldrucklampen, z. B. photochemische Lampen
3–3
3–4
    Quecksilberdampf-Hoch- und Metall-Halogen-Lampen, z. B. Sonnenlampen für Solarien
3–5     Quecksilberdampf-Hoch- und -Höchstdrucklampen und Xenonlampen, z. B. Heimsonnen, Solarien und gepulste Lasersysteme
1) Diese Beispiele sind als allgemeiner Leitfaden angegeben.
2) Die Wellenlängen dieser Bereiche entsprechen den von der CI empfohlenen:
UVB 280 nm bis 315 nm
UVC 100 nm bis 280 nm

3.11 IR-Schutzfilter in Abhängigkeit von der Strahlertemperatur

Tab. A4.24   Schutzstufen für IR-Schutzfilter
Schutzstufe Typische Anwendung für Strahler der mittleren Temperatur °C
4–1,2 über 1050
4–1,4 1070
4–1,7 1090
4–2 1110
4–2,5 1140
4–3 1210
4–4 1290
4–5 1390
4–6 1500
4–7 1650
4–8 1800
4–9 2000
4–10 2150

3.12 Sonnen-Schutzfilter

Tab. A4.25   Schutzstufen für Sonnenschutzfilter
Schutzstufe  Verwendung  Bezeichnung1)
5–1,1
6–1,1
Diese Schutzstufe gilt nur für bestimmte phototrope Sonnenschutzfilter im hellen Zustand und für den Bereich hoher Lichttransmission von Verlauffiltern  
5–1,4
6–1,4
als sehr heller Filter sehr hell
5–1,7
6–1,7
als heller Filter hell
5–2
6–2
als empfohlener Universalfilter meist gut verwendbar mittel
5–2,5
6–2,5
meist gebräuchlich in Mitteleuropa dunkel
5–3,1
6–3,1
in den Tropen und Subtropen, für Himmelsbeobachtungen, im Hochgebirge, Schneeflächen, hellen Wasserflächen, Sandflächen, Kalk- und Kreidebrüchen, für den Straßenverkehr nicht zu empfehlen sehr dunkel
5–4,1
6–4,1
nur bei extremen Bestrahlungsstärken, nicht für den Straßenverkehr geeignet extrem dunkel
1) Die Bezeichnung ist in den verschiedensprachigen Ausgaben dieser Norm keine wörtliche Übersetzung, da die Filter entsprechend den landesüblichen Beleuchtungsstärken verschieden dunkel empfohlen werden.