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Regeln zum Arbeitsschutz
auf Baustellen

RAB 01

Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB

Stand: 02.11.2000

 

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.