3 Begriffsbestimmungen und Beispiele
Verschiedene Begriffe der BaustellV werden in der RAB 10 bestimmt.
Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe:
- Bauliche Anlage,
- Planung der Ausführung eines Bauvorhabens,
- Zusammenstellen einer Unterlage und
- Spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen
insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind
zum Beispiel nach der Systematik:
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der "DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung" und der "DIN 4426
Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege" die Instandhaltung, bestehend aus Wartung, Inspektion und
Instandsetzung. |
- Beispiele für Wartungsarbeiten:
- Reinigen von Abflüssen,
- Reinigungsarbeiten an Gebäudefassaden, Glasflächen und Fenstern,
- Arbeiten an haustechnischen Anlagen,
- Schornsteinfegerarbeiten,
- Arbeiten an Aufzugsanlagen.
- Beispiele für Inspektionsarbeiten:
- Kontrolle von Regenwasserabläufen,
- Prüfung von haustechnischen Anlagen,
- Zustandsfeststellung von Dachflächen.
- Beispiele für Instandsetzungsarbeiten:
- Erneuerung von Dacheinläufen,
- Putzarbeiten an der Fassade,
- vollständige oder teilweise Erneuerung der Dachabdichtung,
- Austausch von Fenstern,
- Beschichtungsarbeiten.
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der "ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen -
Asphaltbauweisen" die betriebliche und bauliche Erhaltung für Infrastrukturanlagen.
Beispiele für betriebliche Erhaltung: |
- Kontrolle
- Hauptprüfung nach "DIN 1076 Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken",
- Inspektion von Pumpwerken,
- Inspektion von Tunnelbetriebseinrichtungen,
- Inspektion von elektrotechnischen Anlagen.
- Wartung
- Wartungsarbeiten an Verkehrsbeeinflussungs- und Lichtsignalanlagen,
- Reinigung von Fahrbahnübergängen, Entwässerungseinrichtungen, Sichtflächen etc.,
- Austausch von Verschleißteilen (z. B. Lampen).
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Beispiele für bauliche Erhaltung: |
- Instandhaltung
- Beseitigung kleinerer Betonschäden an Brücken,
- kleinflächige Ausbesserung von Beschichtungen.
- Instandsetzung
- Verpressen von Rissen,
- Ausbesserung von Mauerwerk (Fugen, Steine).
- Erneuerung
- Auswechseln/Erneuern abgängiger Teile (Lager, Fahrbahnübergänge, Kappen, Geländer),
- Auswechseln der betriebstechnischen Ausrüstung von Tunneln.