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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > RAB 32: Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)
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3 Begriffsbestimmungen und Beispiele

Verschiedene Begriffe der BaustellV werden in der RAB 10 bestimmt.

Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe:

Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind zum Beispiel nach der Systematik:

der "DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung" und der "DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege" die Instandhaltung, bestehend aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung.
  1. Beispiele für Wartungsarbeiten:
    • Reinigen von Abflüssen,
    • Reinigungsarbeiten an Gebäudefassaden, Glasflächen und Fenstern,
    • Arbeiten an haustechnischen Anlagen,
    • Schornsteinfegerarbeiten,
    • Arbeiten an Aufzugsanlagen.
  2. Beispiele für Inspektionsarbeiten:
    • Kontrolle von Regenwasserabläufen,
    • Prüfung von haustechnischen Anlagen,
    • Zustandsfeststellung von Dachflächen.
  3. Beispiele für Instandsetzungsarbeiten:
    • Erneuerung von Dacheinläufen,
    • Putzarbeiten an der Fassade,
    • vollständige oder teilweise Erneuerung der Dachabdichtung,
    • Austausch von Fenstern,
    • Beschichtungsarbeiten.
der "ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen" die betriebliche und bauliche Erhaltung für Infrastrukturanlagen.

Beispiele für betriebliche Erhaltung:
  1. Kontrolle
    • Hauptprüfung nach "DIN 1076 Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken",
    • Inspektion von Pumpwerken,
    • Inspektion von Tunnelbetriebseinrichtungen,
    • Inspektion von elektrotechnischen Anlagen.
  2. Wartung
    • Wartungsarbeiten an Verkehrsbeeinflussungs- und Lichtsignalanlagen,
    • Reinigung von Fahrbahnübergängen, Entwässerungseinrichtungen, Sichtflächen etc.,
    • Austausch von Verschleißteilen (z. B. Lampen).
   

Beispiele für bauliche Erhaltung:
  1. Instandhaltung
    • Beseitigung kleinerer Betonschäden an Brücken,
    • kleinflächige Ausbesserung von Beschichtungen.
  2. Instandsetzung
    • Verpressen von Rissen,
    • Ausbesserung von Mauerwerk (Fugen, Steine).
  3. Erneuerung
    • Auswechseln/Erneuern abgängiger Teile (Lager, Fahrbahnübergänge, Kappen, Geländer),
    • Auswechseln der betriebstechnischen Ausrüstung von Tunneln.