3 Begriffsbestimmungen und Beispiele

Verschiedene Begriffe der BaustellV werden in der RAB 10 bestimmt.

Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe:

Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind zum Beispiel nach der Systematik:

der "DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung" und der "DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege" die Instandhaltung, bestehend aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung.
  1. Beispiele für Wartungsarbeiten:
  2. Beispiele für Inspektionsarbeiten:
  3. Beispiele für Instandsetzungsarbeiten:
der "ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen" die betriebliche und bauliche Erhaltung für Infrastrukturanlagen.

Beispiele für betriebliche Erhaltung:
  1. Kontrolle
  2. Wartung
   

Beispiele für bauliche Erhaltung:
  1. Instandhaltung
  2. Instandsetzung
  3. Erneuerung