Anhang T-11
Ermittlung des Mindestabstandes von elektrischen Anlagen
(1) Einwirkungen gefahrbringender Ströme können vermieden werden, wenn z. B. in unterirdischen Hohlräumen die Zündleitungen und elektrischen Leitungen auf verschiedenen Seiten des Hohlraumes verlegt sind oder bei anderen Sprengarbeiten für Zündleitungen entsprechend große Abstände von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingehalten werden.
(2) In der Praxis werden mitunter Sprengungen in der Nähe von Starkstrom-Freileitungen oder Leitungen elektrischer Bahnen durchgeführt. Eine gefahrbringende Einwirkung durch Ströme von Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV und Leitungen elektrischer Bahnen ist nicht gegeben, wenn die Sicherheitsabstände der nachfolgenden Tabelle eingehalten werden:
Zünderart | Zünder Klasse II | Zünder Klasse IV | |
---|---|---|---|
Leitungsart | |||
Starkstrom-Freileitungen mit Holzmasten | 10 m | 10 m | |
Starkstrom-Freileitungen mit Stahlbeton- oder Stahlmasten | 50 m | 10 m | |
Leitungen elektrischer Bahnen | 200 m | 100 m |
(3) Unterschreitungen der in der Tabelle genannten Abstände können zugelassen werden, wenn in diesem Bereich durch Streustrommessungen nachgewiesen wird, dass ein Drittel der Streustromsicherheitsgrenze der Zünder:
- bei Brückenzündern der Klasse II (U):
oder
- bei Brückenzündern der Klasse IV (HU):
nicht überschritten wird.
Darüber hinaus sind gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen erforderlich:
- Alle Verbindungsstellen im Zündkreis müssen mit Isolierhülsen (Schnellverbindern) geschützt werden. Bei Nässe sind mit Fett gefüllte Isolierhülsen zu verwenden.
- Verlängerungsdrähte dürfen nicht wiederverwendet werden.
- Als Zündleitung dürfen nur Leitungen mit erhöhter elektrischer Festigkeit der Isolierung verwendet werden.
- Zünder, Verlängerungsdrähte und Zündleitungen dürfen nicht mit metallischen Teilen in Berührung kommen, die nicht zum Zündkreis gehören.
- Bei Stahlbetonsprengungen sind gegebenenfalls Zünderdrähte mit erhöhter mechanischer Festigkeit der Isolierung zu verwenden.
- Beide Enden der Zündleitung müssen auf dem kürzesten Wege an der Zündergruppe enden. Die Zünder- bzw. Verlängerungsdrähte müssen innerhalb der Zündergruppe eng aneinander liegend so verlegt werden, dass die von den Drähten umschlossene Fläche möglichst klein ist (induktionsarme Verlegung).
(4) Bei Anwendung dieser Maßnahmen dürfen die Sicherheitsabstände gemäß obiger Tabelle halbiert werden. Ansonsten sind andere Zündarten (nicht elektrisch, elektronisch) einzusetzen.