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Technische Regel zum Sprengstoffrecht

SprengTR 310

Sprengarbeiten

5. Oktober 2016

Die Technischen Regeln zum Sprengstoffrecht (SprengTR) geben den Stand der Technik und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr von dem Sprengstoffgesetz unterliegenden Stoffen und Gegenständen wieder, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung.

Sie werden vom Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe (SVAE) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium des Innern oder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben.

SprengTR 310 „Sprengarbeiten“ konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen des Sprengstoffrechts. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Anforderungen des Sprengstoffrechts erfüllt sind. Wählt der Anwender eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Anforderungen des Sprengstoffrechts schriftlich nachzuweisen.