Anhang 2
Schutzmaßnahmen
Tabelle 1
Branchenübergreifende Schutzmaßnahmen
Tätigkeit/Arbeitsbereich | Erkrankung/Auslöser6 | gefahrbringende Faktoren | Schutzmaßnahmen7 |
Arbeiten mit Kontakt zu Boden, Erden und Subtraten | Wundstarrkrampf/ Clostridium tetani |
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Arbeiten im Freien wie z. B.: Waldarbeiten, Jagd, Grün- und Landschaftspflege | Lyme-Borreliose/Borrelia burgdorferi s. l. |
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Arbeiten im Freien wie z. B.: Waldarbeiten, Jagd, Grün- und Landschaftspflege in FSME-Endemiegebieten | Frühsommer- Meningoenzephalitis/ Zentraleuropäisches Zeckenenzephalitis-Virus |
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Arbeiten im Freien (z. B. Jagd, Nistkastenkontrolle), in alten Gemäuern oder Höhlen | Tollwut/Europäische Fledermauslyssaviren Klassische Tollwut (Wildtollwut)/ Tollwutvirus |
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Arbeiten im Freien (z. B. Jagd, Pflege-, Mäharbeiten) | Fuchsbandwurm/ Echinococcus multilocularis |
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Arbeiten im Freien | Allergische Reaktionen bis hin zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock/stechende Insekten z. B. Wespen, Bremsen, Bienen, Mücken |
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Reinigungs-, Lager-, und Aufräumarbeiten in Räumen und im Freien bei Schadnagerbefall (Mäuse, Ratten) | Hantavirus-Infektion/Hantaviren |
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Leptospirose/ Leptospira interrogans |
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Reinigungs-, Lager-, und Aufräumarbeiten mit Kontakt zu Vögeln (z. B. Tauben) oder deren Ausscheidungen | Ornithose, Psittakose/Chlamydia psittaci |
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Waldarbeiten, Grün- und Landschaftspflege bei Vorkommen von Riesen-Bärenklau | verbrennungsähnliche Hauterscheinungen durch Kontakt mit Pflanzensaft des Riesen-Bärenklau, Herkulesstaude (Heracleum mategazzianum) |
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Waldarbeiten, Grün- und Landschaftspflege, Baumpflege bei Befall mit Eichenprozessionsspinner (EPS) | Haut- und Schleimhautreaktionen (Rötung, Schwellung, Blasenbildung) durch Kontakt mit EPS (Thaumetopoea processionea) |
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Waldarbeiten, Grün- und Landschaftspflege bei Vorkommen von Beifußblättriger Ambrosie | Allergische Reaktion der Atemwege und der Haut durch Kontakt mit Beifußblättriger Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) |
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Unmittelbarer Umgang mit Biomasse bei deren Lagerung, Aufbereitung und Verwertung (z. B. Wirtschaftsdünger, Maissilage) | Bioaerosole mit infektiösem, sensibilisierendem oder toxischem Potential in Abhängigkeit vom Ausgangsmaterial (z. B. mögliche Infektionserreger der Risikogruppe 3 im Kot von mit Chlamydien infiziertem Geflügel) |
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2.1 Ergänzende Schutzmaßnahmen – Umgang mit Tieren
2.1.1 Technische und bauliche Schutzmaßnahmen
(1) Stallbauten müssen so geplant werden, dass Bereiche mit einfachen Mitteln abgetrennt werden können oder Isolierboxen oder – buchten zur Verfügung stehen. Solche Vorrichtungen dienen insbesondere beim Auftreten von Erregern der Risikogruppe 3 dem Beschäftigtenschutz, aber auch dem Tierschutz. Die jeweiligen Erfordernisse sind entscheidend von den Übertragungswegen abhängig.
(2) Es sind leicht zu reinigende Oberflächen für Fußböden und Wände (z. B. in Ställen und Melkräumen) und Arbeitsmittel zu realisieren.
2.1.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen
(1) Für das Arbeiten mit erkrankten oder krankheitsverdächtigen Tieren, wobei grundsätzlich immer von Zoonosen auszugehen ist, müssen ergänzende Schutzmaßnahmen vorgehalten und ergriffen werden, z. B. Einmalschutzkleidung, Händedesinfektionsmittel.
(2) Hinweise auf Infektionskrankheiten der Tiere können sein: plötzliches Versterben, Fieber, Appetitlosigkeit (insbesondere mehrere gleichartige Fälle). Solche Fälle sollten mit Unterstützung von Tierärzten, Veterinärpathologen und Mikrobiologen abgeklärt werden.
(3) Zur Abschätzung der Bedeutung einzelner Infektionserreger und damit verbundener zusätzlicher Schutzmaßnahmen ist die epidemiologische Situation im Einzugsbereich zu betrachten. Zur Informationsbeschaffung ist die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Veterinäramt, Gesundheitsamt oder Tierarzt notwendig.
(4) Da die Händedesinfektion Infektionserreger effektiver verringert als das Händewaschen müssen die Hände, insbesondere nach Kontakt mit erkrankten Tieren, deren Schleimhäuten, Ausscheidungen oder deren Milch, zum eigenen Schutz desinfiziert werden. Dies gilt auch, wenn Einmalhandschuhe getragen werden, da solche auch defekt sein können und beim Ausziehen häufig eine Kontamination der Hände stattfindet. Dies sollte z. B. nach dem Einsammeln verendeter Tiere erfolgen oder nach geburtshilflichen Tätigkeiten.
(5) Vorrichtungen und Mittel zum Reinigen und ggf. Desinfizieren der Stiefel – vor Betreten bzw. nach Verlassen des Stalls – sind zu benutzen. Dies dient in erster Linie dem Tierschutz, verhindert aber auch das Verschleppen von Biostoffen und Allergenen in Privatbereiche, wie Autos und Wohnungen.
(6) Tierkadaver und kontaminierte Tierprodukte sind so zu lagern, zu transportieren und zu entsorgen, dass ein Kontakt und eine Verschleppung von Biostoffen vermieden werden (z. B. in verschließbaren, gekennzeichneten Behältern, s. a. "Tierisches Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" [36]).
(7) Einstreu, Futtermittel oder andere organische Produkte sind so zu lagern, dass einem Verschimmeln bzw. einer bakteriellen Kontamination vorgebeugt wird. Verschimmelte Einstreumaterialien, Futtermittel oder andere organische Materialien dürfen nicht mehr verwendet werden und sind unter geringer Aerosolbildung zu entsorgen.
(8) Beim Umgang mit Futtermitteln ist die Aufwirbelung von Stäuben und Bioaerosolen durch geeignete Arbeitsverfahren zu reduzieren, z. B. durch Binden von Trockenfutter mit Flüssigkeit und Reduzierung von Schütt- und Fallhöhen.
(9) Das Einfangen oder Sicherstellen von Tieren kann mit einer erhöhten Gefährdung verbunden sein. Um Verletzungen durch Tiere zu vermeiden, können geeignete Maßnahmen z. B. sein:
- speziell qualifiziertes Personal einsetzen,
- Arbeiten mindestens zu zweit durchführen,
- geeignete Fanggeräte verwenden,
- ausreichend und geeignete Abwehrgeräte mitführen,
- speziell gegen Tierbisse oder -stiche geeignete persönliche Schutzausrüstung benutzen,
- Eigensicherung bei allen Tätigkeiten mit Tierkontakt vorrangig beachten.
(10) In Ställen, Gehegen, diesen vorgelagerten Räumen (z. B. Schleusenbereich oder Bediengang), Tierhäusern und Auslaufflächen darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Dies gilt auch für die Futterküchen.
(11) Die Mitnahme von Handaufzuchten in den häuslichen Wohnbereich darf nur auf wenige Ausnahmefälle beschränkt sein. Voraussetzung ist eine Risikobeurteilung im Vorfeld. In die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind neben den Mitarbeitern auch die Familienangehörigen mit einzubeziehen.
(12) Schädlinge, wie z. B. Nager können Infektionserreger übertragen. Es sind daher geeignete Schädlingskontroll-Maßnahmen (Schädlingsmonitoring) einzuführen, damit die Anwesenheit von Schädlingen zeitnah erkannt wird. Bei einem vorhandenen Befall sind wirksame Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen zu ergreifen.
Tabelle 2
Ergänzende Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Tieren
Tätigkeit: Umgang mit Tieren, deren Ausscheidungen | Erkrankung/Auslöser8 | gefahrbringende Faktoren | Schutzmaßnahmen9 |
Vögel, Säugetiere, Reptilien | Salmonellose/Arten der Gattung Salmonella |
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Wassergeflügel, Affen, Mäuse | Campylobacteriose/ Campylobacter jejuni |
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Rinder, Wildtiere | Tuberkulose/Mycobacterium-tuberculosis-Komplex |
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Rinder, Schafe, Pferde, Damwild, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen | Trichophytie (Rinder-, Kälberflechte)/ Trichophyton spp. |
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Rinder, Schafe, Ziegen, Damwild | Q-Fieber/ Coxiella burnetii |
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Schutzanzug Schutzhandschuhe Atemschutz FFP3 |
Schweine, Nutzgeflügel (Puten, Enten), Binnenfischerei | Rotlauf/ Erysipelothrix rhusiopathiae |
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Schutzhandschuhe |
Geflügel, Ziervögel, Tauben: Tätigkeiten in Ställen und Volieren | Ornithose, Psittakose/Chlamydia psittaci |
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Nutzgeflügel, viele Wildvo-gelarten | Aviäre Influenza (Vogelgrippe, klassische Geflügelpest)/ hochpathogene Aviäre Influenzaviren (HPAIV) |
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Intensivtierhaltung,insbesondere Geflügel und Schweine: Tätigkeiten mit kurzfristig hoher Staubentwicklung oder direktem Tierkontakt (z. B. Ausstallen, Ausmisten von Ställen) | Atemwegserkrankungen/ Stäube (Bioaerosole) |
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Rinder, Schafe | Melkerknoten/ Viren der Gattung Parapoxvirus |
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Schutzhandschuhe |
Menschenaffen | Verschiedene bakterielle und virale Erkrankungen: Pfeiffersches Drüsenfieber/ Epstein-Barr-Virus Shigellose/Shigella spp. Strongyloidiasis/ Strongyloides stercoralis |
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Altweltaffen | Hepatitis A/Hepatitis-A-Virus |
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Hepatitis B/Hepatitis-B- Virus |
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Affen | Herpes/Herpes-B-Virus |
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Affen, Kamele, Schafe | Parapocken/Parapoxvirus |
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Kontakt zu Fledermäusen z. B. bei Arbeiten im Freien oder alten Gemäuern oder Erkundungsarbeiten in Höhlen | Tollwut/Europäische Fledermauslyssaviren |
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Hunde oder Katzen aus Endemiegebieten (illegale Importe) | Klassische Tollwut/Tollwutvirus | ||
Arbeiten in Aquarien | Tuberkulose/ Mycobacterium marinum |
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Katzen | Toxoplasmose/ Toxoplasma gondii |
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Hunde, Katzen | Zystische Echinococcose/ Echinococcus granulosus |
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Hepatitis-E-Virus |
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Umgang (Abbalgen und Entsorgen) mit toten Hasen und Kaninchen | Hasenpest (Tularämie)/Francisella tularensis |
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2.2 Ergänzende Schutzmaßnahmen – Umgang mit Pflanzen
Pflanzenbau, Sonderkulturen, Grundfutterherstellung und Pilzzucht
Bei der Kultur, Ernte und Verarbeitung von Pflanzen und Pilzen, Obst oder Gemüse können hohe Konzentrationen an Schimmelpilzen oder Endotoxinen auftreten. Dies betrifft insbesondere trockene Naturrohmaterialien mit hoher spezifischer Oberfläche und Neigung zur Staubfreisetzung wie z. B. Getreide, Kartoffeln oder Zwiebeln. Auch bei der Verarbeitung von Weintrauben können hohe Schimmelpilzkonzentrationen auftreten. Maßgebliche Einflussfaktoren auf die Höhe der Konzentration sind der Anteil an edelfaulen Trauben, an der verarbeiteten Menge und die Qualität der Lüftung im Arbeitsbereich.
Tabelle 3 Ergänzende Schutzmaßnahmen im Pflanzenbau, in Sonderkulturen, in der Grundfutterherstellung und in der Pilzzucht
Tätigkeit | Erkrankung/Auslöser12 | gefahrbringende Faktoren | Schutzmaßnahmen13 |
Ernte, Transport, Lagerung von Getreide, Heu, Feldfrüchten, Bodenbearbeitung | Atemwegserkrankungen/ Stäube, Bioaerosole |
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Traubenverarbeitung | Atemwegserkrankungen/ Schimmelpilzsporen |
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Reinigen des Mähdreschers | Atemwegserkrankungen/ Stäube, Bioaerosole |
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Pilzzucht
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Pilzarbeiter-Lunge (EAA)/Sporen des Austern-Seitlings; schimmelpilzhaltiger Bioaerosole ausgehend vom Substrat |
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Atemwegserkrankungen/ Bioaerosole |
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6 | Infektionserreger und Biostoffe oder Stoffe biologischen Ursprungs mit sensibilisierender oder toxischer Wirkung |
7 | siehe auch Nummer 4 |
8 | Infektionserreger und Biostoffe oder Stoffe biologischen Ursprungs mit sensibilisierender oder toxischer Wirkung |
9 | siehe auch Nummer 4 |
10 | Hinweis: Bei einem Vogelgrippeausbruch ist für die Beschäftigten folgender Atemschutz erforderlich: Vollmaske der Klasse II mit P3 Filter oder Partikelfiltergeräte mit Gebläse und Haube TH2P mit Warneinrichtung bzw. TH3P oder Maske TM2P bzw. TM3P. |
11 | Korbbrille, auch für Brillenträger geeignet; die Verwendung einer Atemschutzhaube schließt den Augenschutz mit ein. |
12 | Infektionserreger und Biostoffe oder Stoffe biologischen Ursprungs mit sensibilisierender oder toxischer Wirkung |
13 | siehe auch Nummer 4 |