GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

Anlage 5: Zusammenfassung relevanter Fragen zur Informationsbeschaffung

Ermittlung Anmerkungen
Welche Tätigkeiten werden durchgeführt? Die Tätigkeiten sind konkret zu beschreiben. Werden manuelle Tätigkeiten durchgeführt? (Verletzungsgefahr, direkter Kontakt, treten Stäube/Aerosole auf?)
Kommen die Beschäftigten mit Biostoffen in Kontakt bzw. können Biostoffe übertragen werden? Übertragungswege sind in der Anlage 1, Tabelle 1 beschrieben. Es können mehrere Übertragungs- und Aufnahmewege bestehen.
Welche Mikroorganismen kommen vor bzw. sind für die Gefährdung maßgeblich? Hinweise finden sich z. B. in TRBA, in branchenspezifischen Hilfestellungen oder in sonstiger Literatur.
Welcher Risikogruppe sind die biologischen Arbeitsstoffe zuzuordnen? Zuordnung zur Risikogruppe nur wenn die Biostoffe bekannt und für die Gefährdung maßgeblich sind.
TRBA 460, 462, 464, 466, BGI 631 bis BGI 636.
Sind sensibilisierende oder toxische Wirkungen bekannt? Anhang III der RL 2000/54/EG und deren Änderungsrichtlinien, TRBA/ TRGS 406
Wo treten biologische Arbeitsstoffe auf? Vollziehen sich die Arbeitsschritte in Apparaten (geschlossen, offen, Luftführung, ...)?
Sind die Materialien oder Produkte, mit denen gearbeitet wird, mikrobiell besiedelt? Naturrohmaterialien wie Getreide, Gewürze, Stroh etc. weisen eine natürliche Besiedlung auf, ohne, dass diese für das Auge sichtbar ist.
Gibt es besondere regionale oder epidemiologische Situationen mit Vorkommen besonderer Biostoffe? Beispiele sind das regional eingeschränkte Vorkommen von Frühsommermeningoenzephalitis oder das Auftreten von Tierseuchen.
Bei welchen Tätigkeiten besteht eine Exposition bzw. kann Kontakt zu Biostoffen auftreten? Kontakt kann zum Beispiel bestehend durch unmittelbaren Hautkontakt oder indem sich Stäube auf den Augenschleimhäuten absetzen.
Gibt es Bedingungen, die eine Vermehrung von Biostoffen begünstigen? Dazu zählt insbesondere hohe Feuchtigkeit.
Besteht Kontakt zu Tieren? Tiere können Krankheitserreger übertragen, z. B. durch Bisse oder Kratzer. Auch der Kontakt zu Ausscheidungen von Tieren kann relevant sein.
Wie lange und wie häufig ist die Exposition? Besteht beispielsweise nur selten beim kurzzeitigen Öffnen eines Behälters Kontakt zu Aerosolen?
Liegen Informationen über die Höhe der Exposition vor? Dies können z. B. sein: branchenspezifische oder auf die betrachtete Tätigkeit bezogene Untersuchungen (Abschätzungen, Messungen).
Wie sind die Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten? Wurden schon bei vergleichbaren Tätigkeiten Gefährdungsermittlungen durchgeführt?
Stehen für den Tätigkeitsbereich branchenspezifische Hilfestellungen von Fachgremien zur Verfügung?
Wurden auch selten durchgeführte Tätigkeiten berücksichtigt? Dazu zählen beispielsweise Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.
Sind bei der betrachteten Tätigkeit bereits Erkrankungen aufgetreten? Ggf. Nachfrage bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Liegen Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge vor? Einbeziehung des Betriebsarztes
Werden Jugendliche, Schwangere oder stillende Mütter beschäftigt? Diese Personengruppen können im besonderen Maße gefährdet sein. (JArbSchG, MuSchG)