Anlage 5
Beispiele für Gefährdungen durch Wechselwirkungen
mit der Arbeitsumgebung
A5.1 Mechanische Gefährdung durch Quetschen zwischen sich bewegenden Arbeitsmitteln und ortsfesten Gegenständen in der Arbeitsumgebung
A5.1.1 Ermittlung
Bewegliches Arbeitsmittel nähert sich so weit einer Wand, dass Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden.
A5.1.2 Beurteilung
Es besteht die Gefahr, dass Körperteile von Beschäftigten eingequetscht werden.
A5.1.3 Maßnahmen
Sicherheitsabstand herstellen oder Quetschstelle sichern.
A5.2 Mechanische Gefährdung durch Kippen von Arbeitsmitteln, hervorgerufen durch Winddruck auf Arbeitsmittel
A5.2.1 Ermittlung
Aufragende Arbeitsmittel wie z. B. Hubarbeitsbühnen sind im Arbeitsbetrieb nicht mehr standsicher, wenn bestimmte Windlasten überschritten werden.
A5.2.2 Beurteilung
Durch Kippen des Arbeitsmittels können Beschäftigte abstürzen oder getroffen werden.
A5.2.3 Maßnahmen
Grenzwerte beachten.
A5.3 Mechanische Gefährdung durch Kippen eines Arbeitsmittels aufgrund nicht ausreichender Tragfähigkeit des Untergrunds
A5.3.1 Ermittlung
Die Tragfähigkeit des Untergrunds nimmt ab, wenn z. B. gefrorener Untergrund auftaut oder das Arbeitsmittel, z. B. Gerüst oder Kran, zu nah an einer Grube steht. In der Folge kann das Arbeitsmittel umkippen.
A5.3.2 Beurteilung
Durch Kippen des Arbeitsmittels können Beschäftigte abstürzen oder getroffen werden.
A5.3.3 Maßnahmen
Arbeitsmittel ordnungsgemäß aufstellen. Die vom Arbeitsmittel ausgehende Flächenpressung ist so zu verteilen, dass der Untergrund diese aufnehmen kann oder seine Tragfähigkeit wird verbessert (z. B. Verbau). Kontrolle der Tragfähigkeit des Untergrunds.
A5.4 Elektrische Gefährdung beim Berühren unter Spannung stehender Freileitungsseile durch sich bewegende Arbeitsmittel
A5.4.1 Ermittlung
Beim Verwenden von Arbeitsmitteln in der Nähe von Starkstromleitungen besteht die Gefahr, dass das Arbeitsmittel einer Freileitung so nah kommt, dass es zu einem Überschlag von den Freileitungsseilen zum Arbeitsmittel kommt oder die Isolierung eines Starkstromkabels beschädigt wird und dadurch Arbeitsmittel unter Spannung stehen.
A5.4.2 Beurteilung
Beschäftigte können durch Körperdurchströmung gefährdet werden.
A5.4.3 Maßnahmen
Erkundung der Arbeitsumgebung und Freileitung abschalten oder abschranken. Ein Arbeitsmittel verwenden, das der Freileitung nicht zu nah kommt bzw. die Isolierung des Stromkabels nicht beschädigt. Arbeitsmittel erden.
A5.5 Elektrische Gefährdung beim Verwenden elektrischer Arbeitsmittel in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit
A5.5.1 Ermittlung
In einem engen Behälter mit leitender Oberfläche besteht eine erhöhte elektrische Gefährdung, weil die leitfähige Umgebung bei dieser Arbeit großflächig mit dem Körper berührt werden kann. Beim Auftreten eines Isolationsfehlers im Arbeitsmittel oder an der Leitung kann elektrischer Strom den menschlichen Körper durchströmen.
A5.5.2 Beurteilung
Aufgrund des geringen Körperwiderstandes kann es zu einem so hohen Strom durch den menschlichen Körper kommen, dass auch trotz kurzer Einwirkungsdauer Lebensgefahr besteht.
A5.5.3 Maßnahmen
Verwendung von elektrischen Arbeitsmitteln mit Schutzkleinspannung oder Schutztrennung.
A5.6 Brand- und Explosionsgefährdung bei Beschädigung von Rohrleitungen mit entzündbaren Gasen oder Flüssigkeiten
A5.6.1 Ermittlung
Eine Beschädigung von Rohrleitungen mit entzündbaren Gasen oder Flüssigkeiten kann zur Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre führen.
A5.6.2 Beurteilung
Die explosionsfähige Atmosphäre kann entzündet werden z. B. durch nicht explosionsgeschützte Arbeitsmittel.
A5.6.3 Maßnahmen
Maßnahmen nach TRBS 1112 Teil 1. Erkundung der Arbeitsumgebung und z. B. erforderlichenfalls Handschachtung.
A5.7.1 Ermittlung
Bei Arbeiten unter Hitzeeinwirkung in Kesseln oder Öfen können sich Arbeitsmitteloberflächen auf die Innentemperatur erhitzen.
A5.7.2 Beurteilung
Bei Temperaturen über 60 °C kann sich eine Gefährdung durch Kontakt mit heißen Oberflächen am Arbeitsmittel ergeben.
A5.7.3 Maßnahmen
Arbeitsmittel wärmeisolieren. Entfernen des Arbeitsmittels in Arbeitspausen aus dem Hitzearbeitsbereich. Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.
A5.8 Gefährdung durch physikalische Einwirkung aufgrund der Auswirkung der Gestaltung und der Emissionen in der Arbeitsumgebung auf die Immissionen
A5.8.1 Ermittlung
Die Situation in einer Maschinenhalle ist durch hohe Lärmpegel gekennzeichnet, jedoch liegt an keinem der Arbeitsplätze ein gesundheitsgefährdender Lärmpegel vor. Eine neue Maschine, die zusätzlich in dieser Maschinenhalle errichtet wird, hat für sich alleine beurteilt ebenfalls unkritische Schallemissionswerte.
A5.8.2 Beurteilung
Aufgrund des bereits vorhandenen hohen Lärmpegels in der Maschinenhalle erreicht die Schallimmission durch die zusätzlich aufgestellte Maschine an Arbeitsplätzen in der Halle ein gesundheitsgefährdendes Niveau.
A5.8.3 Maßnahmen
Schallschutzkapselung einzelner Maschinen. Verbesserung der Raumakustik (z. B. Verbesserung der Schallabsorption von Decke und Wänden). Gegenseitige Verriegelung einzelner Maschinen, damit diese nicht gleichzeitig betrieben werden können.