Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen gegen Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen. Sie konkretisiert den 2. Abschnitt und den Anhang 1 Abschnitt 3 Nummer 3.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ist in Verbindung mit der TRBS 2121 "Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" anzuwenden.
Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen finden Anwendung z. B. in den Bereichen:
Dabei ist die gegenseitige Rettung der Beschäftigten eingeschlossen.