1 Anwendungsbereich
Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen gegen Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen. Sie konkretisiert den 2. Abschnitt und den Anhang 1 Abschnitt 3 Nummer 3.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ist in Verbindung mit der TRBS 2121 "Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" anzuwenden.
Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen finden Anwendung z. B. in den Bereichen:
- Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Fassaden
- Arbeiten im Hoch- oder Tiefbau
- Kessel- oder Silobefahrungen
- Auf- und Abbauarbeiten in der Veranstaltungstechnik
- Inspektion und Wartung von Windenergieanlagen
- Drehmomentprüfungen an Gittermasten
- Installation von kollektiven Absturzschutzmaßnahmen
- Veranstaltungsrigging
- Hang- und Felssicherung
- Baumarbeiten
Dabei ist die gegenseitige Rettung der Beschäftigten eingeschlossen.