2 Begriffsbestimmungen
2.1 Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
im Sinne dieser TRBS sind Verfahren, bei denen sich Beschäftigte planmäßig an Seilen vertikal, horizontal oder diagonal fortbewegen oder positionieren. Sie bestehen aus einem Tragsystem und einem Sicherungssystem.
2.2 Tragsystem
umfasst Anschlageinrichtung, Tragseil, Zugangs- und Positionierungsgerät und Arbeitssitz.
2.3 Sicherungssystem
umfasst Anschlageinrichtung, Sicherungsseil, Auffanggerät und Auffanggurt.
2.4 Anschlageinrichtungen
sind lasttragende Verbindungen mit dem Bauwerk, der Struktur oder anderen Objekten, die jeweils für das Tragseil und das Sicherungsseil unabhängig voneinander verwendet werden.
2.5 Anschlagmöglichkeiten
sind temporär benutzbare Stellen an Teilen baulicher Anlagen, des Bauwerks, der Struktur oder anderen Objekten zum Befestigen von Trag- und Sicherungsseilen.
2.6 Zur-Verfügung-Stellung
umfasst die Beschaffung sowie die Montage der für den jeweiligen Verwendungszweck von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen notwendigen Systemkomponenten.
2.7 Verwendung
im Sinne dieser technischen Regel umfasst den Gebrauch als Arbeitsmittel und die Funktionskontrolle sowie die Inaugenscheinnahme auf offensichtliche Mängel durch Prüfung vor, während und nach dessen Benutzung gemäß § 4 Absatz 5 BetrSichV.
2.8 Hochgelegene Arbeitsplätze
im Sinne dieser Technischen Regel sind Arbeitsplätze, die mit Zugangsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen erreicht werden sollen bzw. an denen eine Positionierung mit seilunterstützten Verfahren erfolgen soll.
2.9 Höhenarbeiten
sind Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, bei denen Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen verwendet werden.
2.10 Seilunterstützte Baumarbeiten
sind Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen an und in Bäumen, bei denen Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen verwendet werden.