Sofern Schutzmaßnahmen mit a), b), c) ff. gekennzeichnet sind, sind diese jeweils alternativ empfohlen.
Nr. | Gefährdung/ Gefährdungssituation |
Empfohlene technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik bei der Verwendung von Aufzugsanlagen (§ 4 Absatz 1 BetrSichV) | Empfohlene organisatorische Schutzmaßnahmen (§ 4 Absatz 2 BetrSichV) | Hinweis für Anlagen, die nach TRA 200 oder DIN EN 81-1:1998 oder DIN EN 81-2:1998 errichtet worden sind | ||||||
1 | Stolpergefahr beim Betreten und Verlassen des Fahrkorbs durch Unbündigkeit der Fahrkorbschwelle zur Schachttürschwelle | Anhaltegenauigkeit von ±10 mm und Nachregulierungsgenauigkeit von ±20 mm durch:
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Nur möglich in Bereichen mit eingeschränktem Benutzerkreis: Warnhinweis "Achtung Stufe" mit Kennzeichnung der Gefahrenstellen Nicht zulässig bei behindertengerechten Aufzügen |
Risiko in der Regel niedrig bei Anlagen nach TRA 200 und DIN EN 81-1/2 | ||||||
2 | Quetsch- und Schergefahren durch fehlende oder unzulängliche Abtrennung der Fahrbahn des Gegen- bzw. Ausgleichsgewichts | Abtrennung der Fahrbahn des Gegen- bzw. Ausgleichsgewichts bis 2 m über Schachtgrubensohle und in der Breite des Gegen- bzw. Ausgleichsgewichts | Warnhinweis mit Kennzeichnung der Gefahrenstellen Nur möglich, wenn bereits eine Abtrennung vorhanden ist, die in Höhe und/ oder Breite nicht ausreichend ist. |
Gefährdung nicht vorhanden, Abtrennung war bereits gefordert | ||||||
3 | Quetsch- und Schergefahren in der Schachtgrube durch benachbarte Aufzugsanlagen |
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Warnhinweis mit Kennzeichnung der Gefahrenstellen Nur möglich, wenn bereits eine Abtrennung vorhanden ist, die in Höhe und/ oder Breite nicht ausreichend ist. |
Keine Gefährdung bei Anlagen nach DIN EN 81-1/2, Abtrennung war bereits gefordert | ||||||
4 | Quetsch- und Schergefahren im Schacht durch benachbarte Aufzugsanlagen bei fehlenden oder unzulänglichen Abtrennungen bei mehreren Aufzügen im selben Schacht und weniger als 0,5 m Abstand zwischen der Innenkante der Umwehrung auf dem Fahrkorbdach und beweglichen Teilen des Nachbaraufzugs |
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Keine Gefährdung bei Anlagen nach DIN EN 81–1/2, Abtrennung war bereits bei Abständen zwischen Fahrkorbaußenkante und beweglichen Teilen unter 500 mm gefordert | |||||||
5 | Quetschgefahr in der Schachtgrube und im Schachtkopf bei Aufenthalt von Personen in der Schachtgrube oder auf dem Fahrkorbdach durch zu geringe Schutzräume | Herstellung ausreichender Schutzräume durch:
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Risiko niedrig bei Schutzräumen nach TRA 200 oder DIN EN 81-1/2 | |||||||
6 | Stolper- und Absturzgefahren beim Zugang zur Schachtgrube |
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Risiko hoch für TRA 200 Anlagen bis Baujahr 1992, bei denen erst ab 1,5 m Grubentiefe eine Abstiegseinrichtung gefordert war; Niedriges Risiko bei Anlagen nach TRA 200 ab Baujahr 1992 und Anlagen nach DIN EN 81-1/2 | |||||||
7 | Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahren in der Schachtgrube oder im Rollenraum durch sich bewegende Teile des Aufzugs | Notbremsschalter in der Schachtgrube und im Rollenraum | Keine Gefährdung bei Anlagen nach DIN EN 81-1/2, Notbremsschalter war bereits gefordert | |||||||
8 | Stoß-, Stolper-, Quetsch- und Schergefahren durch fehlende Wahrnehmbarkeit von Gefährdungen durch fehlende oder unzulängliche Schachtbeleuchtung | Beleuchtung der Arbeitsbereiche in der Schachtgrube und auf dem Fahrkorbdach mit mindestens 50 lx | Risiko niedrig, wenn die Schachtbeleuchtung den Anforderungen nach TRA 200 oder DIN EN 81-1/2 entspricht | |||||||
9 | Absturzgefahr durch zerstörtes Glas in Schachttüren bzw. Quetsch- und Schergefahren bei Eingriff in den Schacht durch zerstörtes Glas von Sichtfenstern in den Schachttüren |
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Höhe des Risikos in Abhängigkeit von Größe und Art des Glases sowie Umgebungsbedingungen (Vandalismus) prüfen Risiko bei Drahtglas niedrig |
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10 | Stoß-, Einzugs- und Quetschgefahren durch fehlende oder unzulängliche Schutzeinrichtungen an kraftbetätigten Türen | Schutzeinrichtungen der Türen
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Risiko mittel bei Anlagen mit Schließkraftbegrenzung 150 N und mit Lichtschranke und Begrenzung der kinetischen Energie auf 10 J, außer bei Anlagen, die von Behinderten oder alten/gebrechlichen Personen benutzt werden Bei Glastüren Risiko niedrig bei Anlagen nach DIN EN 81-1/2 mit Schutzmaßnahmen gegen das Einziehen von Kinderhänden |
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11 | Absturz-, Quetsch- und Schergefahren durch unsichere Verriegelungseinrichtung der Schachttür | Einrichtung zur sicheren Verriegelung und Überwachung der Schließstellung der Schachttüren und Verhinderung der Öffnung, wenn sich kein Fahrkorb an der Haltestelle befindet | Keine Gefährdung bei Anlagen nach TRA 200 oder DIN EN 81-1/2 (sofern Zuschlagbarkeit von Schachtschiebe- und Drehtüren, Notentriegelung und Fehlschließsicherung gemeinsam vorhanden) | |||||||
12 | Absturzgefahr in den Schacht durch Fehlen der automatischen Selbstschließeinrichtung an Schiebetüren | Einrichtung (z. B. durch Feder oder Gewicht) zur Sicherstellung des automatischen Schließens der Schachttür, wenn diese vorher manuell mit Notentriegelung geöffnet wurde | Keine Gefährdung bei Anlagen nach TRA 200 ab Ausgabe 1982 und Anlagen nach DIN EN 81-1/2, Schließeinrichtung war bereits gefordert | |||||||
13 | Absturzgefahr in den Schacht während der Personenbefreiung durch unzureichende Länge der Schürze unterhalb des Fahrkorbs | Schürze mit einer wirksamen Länge von 0,75 m und einer Breite entsprechend der zugeordneten Schachttürenbreite unterhalb des Fahrkorbs | Keine Gefährdung bei Anlagen nach TRA 200 ab Ausgabe 1982 und Anlagen nach DIN EN 81-2, lange Schürze war bereits gefordert | |||||||
14 | Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahren durch fehlende Fahrkorbabschlusstüren |
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Zusätzlich zu technischer Maßnahme c) Nur bei Lastenaufzügen mit ausschließlicher Verwendung durch eingewiesene Personen: Einweisung in die besonderen Gefährdungen der Personen, die Zugang zum Lastenaufzug haben. Auf die EmpfBS 1114 Ziffer 4.5 wird verwiesen. |
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15 | Absturzgefahr durch fehlende oder unzulängliche Umwehrung (Geländer und Fußleiste) auf dem Fahrkorbdach bei Abstand über 0,30 m zwischen Außenkante Fahrkorbdach und Schachtwand |
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Risiko hoch bei Wandabstand > 0,85 m und Geländer < 1,1 m und bei Wandabstand > 0,3 m ohne Geländer Niedriges Risiko bei Anlagen nach DIN EN 81-1/2 |
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16 | Absturz-, Stolper-, Quetsch- und Schergefahren durch fehlenden Schutz vor unkontrollierten Auf- oder Abwärtsbewegungen des Fahrkorbs mit geöffneten Türen und Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes in Aufwärtsrichtung bei elektrisch angetriebenen Aufzügen |
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Risiko hoch bei:
Weitere Risikoreduzierung durch Zweikreisbremse mit Überwachung |
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17 | Absturz-, Stolper-, Quetsch- und Schergefahren durch fehlenden oder unzulänglichen Schutz gegen Absturz, Übergeschwindigkeit und Absinken bei hydraulisch angetriebenen Aufzügen | Einrichtungen oder Kombinationen von Einrichtungen und deren Betätigungen als Schutz gegen Absturz, Übergeschwindigkeit und eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs | Risiko niedrig bei Anlagen nach TRA 200 und DIN EN 81–1/2 | |||||||
18 | Gefährdung durch zu große Verzögerung (negative Beschleunigungen in Vertikalrichtung) in den Endlagen durch fehlende oder unzulängliche Puffer | Puffer in den Endlagen, die die Verzögerungen auf geeignete Werte reduzieren | Risiko niedrig bei Anlagen nach TRA 200 und DIN EN 81–1/2 | |||||||
19 | Absturzgefahr in den Schacht durch nicht verriegelte Fahrkorbtür bei großem Abstand zwischen Fahrkorbtür und Schachtwand |
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Risiko niedrig bis mittel (abhängig vom Benutzerkreis [kleine Personen, Kinder]) bei Anlagen nach TRA 200 und DIN EN 81–1/2 | |||||||
20 | Quetsch- und Schergefahren durch nicht sicheres Abschalten des Antriebs bei Ansprechen einer Schutzeinrichtung | Einrichtung zur Sicherstellung der redundanten Unterbrechung der Stromversorgung des Antriebs (z. B. mindestens zwei voneinander unabhängige Hauptschütze) | Risiko niedrig bei Anlagen nach TRA 200 und DIN EN 81–1/2 | |||||||
21 | Elektrischer Schlag durch unzulänglichen Schutz gegen elektrischen Schlag und/oder fehlende Angaben auf den Kennzeichnungen elektrischer Einrichtungen |
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Risiko niedrig bei Anlagen nach TRA 200 und DIN EN 81–1/2 | |||||||
22 | Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahren im Arbeitsbereich des Fahrkorbdachs durch fehlende Inspektionssteuerung und/oder Notbremsschalter auf dem Fahrkorbdach |
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Risiko niedrig bei Anlagen nach TRA 200 und DIN EN 81–1/2 |
Hinweis: Nicht berücksichtigte hohe Risiken aus DIN EN 81–80:2004: