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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen
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Anhang 4: Vorgehensweise zur Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Hautkontakt

Je höher die Gefährdung durch Hautkontakt, desto dringlicher ist die Notwendigkeit betrieblicher Schutzmaßnahmen. Vorrangig ist eine Substitutionsprüfung gemäß TRGS 600 "Substitution" durchzuführen. Ist eine Substitution nicht möglich, sind nach dem STOP-Prinzip gemäß TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" zunächst technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen auszuwählen, um eine Gefährdung durch Hautkontakt auszuschließen oder zu minimieren.

Vorgehensweise zur Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Hautkontakt