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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRBA/TRGS 406: Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege
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Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe

TRBA/TRGS 406

Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege

Ausgabe Juni 2008
(GMBl Nr. 40/41 vom 19. August 2008, S. 845, zuletzt berichtigt GMBl Nr. 12-14 vom 27. März 2009, S. 254)

 

Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

und vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihnen der Entwicklung entsprechend angepasst. Die Technischen Regeln werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.