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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 500: Schutzmaßnahmen
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2 Begriffsbestimmungen

(1) In dieser TRGS sind die Begriffe so verwendet, wie sie im "Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)" des ABS, ABAS und AGS bestimmt sind.