Anlage 3a zu TRGS 512

Notfallinformationskarte

(gemäß Nummer 5.4.2 Absatz 4 Nr. 2)



Diese Notfallinformationskarte soll beim Auftreten von Krankheitssymptomen, die möglicherweise mit einer Aufnahme des giftigen Begasungsmittels in Verbindung zu bringen sind, einen behandelnden Arzt schnellstmöglich mit den für eine klinische Behandlung erforderlichen Grundinformationen versorgen. Diese Informationen sind vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Begasungsmittels zur Verfügung zu stellen. Die Informationskarte ist beim Begasungsleiter und dem Auftraggeber einer Begasung für den Notfall bereit zu halten. Dies gilt gemäß Nummer 5.4 als vorsorgliche Maßnahme für Beschäftigte und gemäß Nummer 5.5 für Notfälle mit unbeteiligten Personen.

1. Bezeichnung des eingesetzten Begasungsmittels (auch Synonyme)

2. Art der möglichen Aufnahme

  durch Einatmung, inhalativ
  über die intakte Haut
  Schleimhäute (Augen, Wunden)
  Verschlucken

3. Beschreibung möglicher Krankheitssymptome bei Vergiftungen

  durch Einatmung, inhalativ
  über die intakte Haut
  Schleimhäute (Augen, Wunden)
  Verschlucken

4. Klinische Behandlung der Vergiftungssymptome nach

  inhalativer Intoxikation
  dermaler Intoxikation
  Aufnahme über Schleimhäute (Augen, Wunden)
  Verschlucken

5. Weitere Auskünfte erteilen:

5.1 Hersteller/Telefonnummer

5.2 Begasungsleiter/Telefonnummer: