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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
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Anlage 1.6

Betriebsanweisung (§ 14 GefStoffV)

(Demontage von Fassadenplatten)

- M u s t e r -

 

Hinweis: Das Muster kann lediglich zur allgemeinen und unverbindlichen Orientierung dienen. Auf den Anwendungsfall bezogen, müssen die tätigkeitsbezogenen Angaben immer im Einzelfall gesehen und festgelegt werden.

Firma: ……………………………………………………………
Arbeitsplatz: wechselnde Baustellen
Tätigkeit: Demontage von Fassadenplatten
Gefahrstoffbezeichnung  
Asbest (Weißasbest)  
Gefahren für Mensch und Umwelt  

Bei der Demontage von Fassadenplatten entsteht asbesthaltiger Staub, der beim Einatmen zu ernsten Gesundheitsschäden wie Asbestose oder Krebserkrankungen führen kann.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Folgende Maßnahmen sind zu beachten:

Verhalten im Gefahrenfall

Erste Hilfe

Ersthelfer: Herr / Frau …………………………………………………………………………

Nächster Arzt/Klinik Tel.: …… [werden für die Baustelle bekannt gegeben] ……………..

Notfall Ruf-Nr.: ……………………………………………………………..

Sachgerechte Entsorgung

Demontierte Platten, kontaminierte Kleinteile, Befestigungen und andere Abfälle in mit Asbestaufklebern nach Anlage 2b TRGS 519 gekennzeichnete Big-Bags zur Abholung bereitstellen, vor dem Schließen der Big-Bags obere Lage mit Staubbindemittel besprühen.
Staub aus Staubsaugern nicht umfüllen, sondern gemäß Bedienungsanleitung des Gerätes staubfrei entsorgen.

 

 

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(Ort, Datum)   (Verantwortlicher Betriebsleiter)