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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
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Anlage 7 zur TRGS 524

Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen

Technische Maßnahmen
Vermeiden/Vermindern der Exposition
  1. Emissionsarme Verfahren anwenden
  2. Freigesetzte Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle wirksam erfassen und gefahrlos abführen (z. B. Absaugen)
  3. Ausbreitung von Stäuben begrenzen (z. B. Abdecken, Staub niederschlagen, Einhausen)
  4. Belüften, Bewettern
  5. Beschäftigte vom Gefahrenbereich räumlich trennen:
    1. Automatisierung der Tätigkeiten (Fernbedienung)
    2. Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung ausrüsten
  6. Geeignete Arbeits- und Hilfsmittel für den Materialumschlag bereitstellen
Baustelleneinrichtung
  1. Festlegen von Schwarz-Weiß-Bereichen
  2. Vorhalten spezieller Einrichtungen, z. B. Schwarz-Weiß-Anlage, Einzäunung
  3. Sicherheitskennzeichnung anbringen
  4. Unbefugten Zutritt vermeiden
  5. Absperrung der Arbeitsstätten
  6. Zugangskontrolle zur Arbeitsstätte
  7. Vorhalten von Dekontaminationseinrichtungen z. B. für Fahrzeuge (Reifenwaschanlage), Geräte und Ausrüstungen (Waschplatz); Stiefelreinigung oder Umsteiger
Brand- und Explosionsschutz
  1. Explosionsfähige Atmosphäre im Arbeitsbereich vermeiden
  2. Freiwerden explosionsfähiger und brennbarer Stoffe begrenzen
  3. Be- und Entlüftung
  4. Zündquellen vermeiden (z. B.: offenes Feuer, mechanische und elektrische Funken, elektrostatische Aufladungen, Reibungswärme, heiße Oberflächen)
  5. Explosionsgeschützte Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen
  6. Technische Lüftung einsetzen
  7. Überwachen der Explosionsgrenzen und Alarmieren bei Überschreiten der Alarmwerte für Explosionsschutz
  8. Ausreichende Schutzabstände einhalten
  9. erforderliche Löschmittel und geeignete Brandbekämpfungseinrichtungen vorhalten

 

Organisatorische Maßnahmen
Ablauforganisation
  1. Bauzeitenplan bzw. SiGe-Plan erstellen (an Anforderungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz anpassen??) und Baustellenordnung aufstellen
  2. Arbeits- und Sicherheitsplan erstellen
  3. Gefährdungsbeurteilung erstellen
  4. Betriebsanweisung erstellen und am Arbeitsplatz vorhalten
  5. Bestimmen eines Koordinators zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen, wenn bei den Arbeiten mehrere Unternehmen tätig sind.
  6. unnötige Tätigkeiten im kontaminierten Bereich vermeiden
  7. Anzahl der im kontaminierten Bereich Beschäftigten minimieren
  8. Baustelle in Tätigkeiten unterschiedlicher Gefährdung zonieren
  9. Alleinarbeit vermeiden
  10. Arbeitszeit im Gefahrenbereich begrenzen
  11. Beschäftigte regelmäßig unterweisen
  12. Qualifizierte Aufsicht gewährleisten
  13. Qualifizierte Arbeitskräfte einsetzen
  14. Überwachung des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen
  15. Festlegen von Regeln für die Benutzung von Dekontaminationseinrichtungen
  16. Dokumentation (z. B. Zugangsprotokolle, Filterbuch)
Technische Sicherheit gewährleisten
  1. Überwachen des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen
  2. Instandhaltung sicherstellen
  3. Reserveaggregate vorhalten
Notfallorganisation, Erste Hilfe
  1. Festlegen allgemeiner Verhaltensregeln für den Gefahrenfall
  2. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen
  3. Flucht- und Rettungspläne erstellen
  4. Flucht- und Rettungswege freihalten
  5. Wirksame Kommunikationseinrichtungen bereithalten (z. B. Telefon, Mobilfunkeinrichtungen)
  6. Notrufnummern bekannt geben
  7. Einsatz der Feuerwehr und Rettungsdienste absichern
  8. Erste Hilfe und ärztliche Versorgung sicherstellen
  9. Geeignete Rettungsgeräte vorhalten
  10. Rettungsübungen in Kombination mit Brandschutzübungen durchführen
  11. Je Arbeitsgruppe einen Ersthelfer mit griffbereiter Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhalten
Messtechnische Überwachung
  1. Veranlassen der messtechnischen Arbeitsplatzüberwachung
  2. Überwachen der Gefahrstoffkonzentrationen und Alarmieren bei Überschreiten der Luftgrenzwerte
  3. Messprogramm aufstellen
  4. Fachkunde sicherstellen
Arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen
  1. Beratung
    1. bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
    2. bei der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung
    3. zu Hygienemaßnahmen
  2. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  3. Biomonitoring

 

Personenbezogene Maßnahmen
Qualifikation
  1. Unterweisung (arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, regelmäßig)
  2. Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen gewährleisten (Angebots- und Pflichtuntersuchung)
  3. Beschäftigungsbeschränkung beachten (Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz)
  4. Schulung, Weiterbildung, Fachlehrgänge
Hygiene
  1. Trink-, Ess-, Schnupf- und Rauchverbot
  2. Schwarz-Weiß-Einrichtungen benutzen
  3. Händewaschen/Duschen
  4. Persönliche Schutzausrüstung benutzen
  5. Wäschewechsel
Sachgerechter Einsatz und Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung
  1. Eignung der Beschäftigten prüfen
  2. Sachgerechte Auswahl (Tragekomfort, Haltbarkeit...)
  3. Unterweisung
  4. Pausenregelung und Tragzeitbegrenzung einhalten
  5. Sachgerechte Wartung, Pflege und Aufbewahrung