Technische Maßnahmen
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Vermeiden/Vermindern der Exposition
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- Emissionsarme Verfahren anwenden
- Freigesetzte Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle wirksam erfassen und gefahrlos abführen (z. B. Absaugen)
- Ausbreitung von Stäuben begrenzen (z. B. Abdecken, Staub niederschlagen, Einhausen)
- Belüften, Bewettern
- Beschäftigte vom Gefahrenbereich räumlich trennen:
- Automatisierung der Tätigkeiten (Fernbedienung)
- Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung ausrüsten
- Geeignete Arbeits- und Hilfsmittel für den Materialumschlag bereitstellen
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Baustelleneinrichtung
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- Festlegen von Schwarz-Weiß-Bereichen
- Vorhalten spezieller Einrichtungen, z. B. Schwarz-Weiß-Anlage, Einzäunung
- Sicherheitskennzeichnung anbringen
- Unbefugten Zutritt vermeiden
- Absperrung der Arbeitsstätten
- Zugangskontrolle zur Arbeitsstätte
- Vorhalten von Dekontaminationseinrichtungen z. B. für Fahrzeuge (Reifenwaschanlage), Geräte und Ausrüstungen (Waschplatz); Stiefelreinigung oder Umsteiger
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Brand- und Explosionsschutz
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- Explosionsfähige Atmosphäre im Arbeitsbereich vermeiden
- Freiwerden explosionsfähiger und brennbarer Stoffe begrenzen
- Be- und Entlüftung
- Zündquellen vermeiden (z. B.: offenes Feuer, mechanische und elektrische Funken, elektrostatische Aufladungen, Reibungswärme, heiße Oberflächen)
- Explosionsgeschützte Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen
- Technische Lüftung einsetzen
- Überwachen der Explosionsgrenzen und Alarmieren bei Überschreiten der Alarmwerte für Explosionsschutz
- Ausreichende Schutzabstände einhalten
- erforderliche Löschmittel und geeignete Brandbekämpfungseinrichtungen vorhalten
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Organisatorische Maßnahmen
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Ablauforganisation
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- Bauzeitenplan bzw. SiGe-Plan erstellen (an Anforderungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz anpassen??) und Baustellenordnung aufstellen
- Arbeits- und Sicherheitsplan erstellen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Betriebsanweisung erstellen und am Arbeitsplatz vorhalten
- Bestimmen eines Koordinators zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen, wenn bei den Arbeiten mehrere Unternehmen tätig sind.
- unnötige Tätigkeiten im kontaminierten Bereich vermeiden
- Anzahl der im kontaminierten Bereich Beschäftigten minimieren
- Baustelle in Tätigkeiten unterschiedlicher Gefährdung zonieren
- Alleinarbeit vermeiden
- Arbeitszeit im Gefahrenbereich begrenzen
- Beschäftigte regelmäßig unterweisen
- Qualifizierte Aufsicht gewährleisten
- Qualifizierte Arbeitskräfte einsetzen
- Überwachung des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen
- Festlegen von Regeln für die Benutzung von Dekontaminationseinrichtungen
- Dokumentation (z. B. Zugangsprotokolle, Filterbuch)
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Technische Sicherheit gewährleisten
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- Überwachen des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen
- Instandhaltung sicherstellen
- Reserveaggregate vorhalten
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Notfallorganisation, Erste Hilfe
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- Festlegen allgemeiner Verhaltensregeln für den Gefahrenfall
- Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen
- Flucht- und Rettungspläne erstellen
- Flucht- und Rettungswege freihalten
- Wirksame Kommunikationseinrichtungen bereithalten (z. B. Telefon, Mobilfunkeinrichtungen)
- Notrufnummern bekannt geben
- Einsatz der Feuerwehr und Rettungsdienste absichern
- Erste Hilfe und ärztliche Versorgung sicherstellen
- Geeignete Rettungsgeräte vorhalten
- Rettungsübungen in Kombination mit Brandschutzübungen durchführen
- Je Arbeitsgruppe einen Ersthelfer mit griffbereiter Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhalten
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Messtechnische Überwachung
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- Veranlassen der messtechnischen Arbeitsplatzüberwachung
- Überwachen der Gefahrstoffkonzentrationen und Alarmieren bei Überschreiten der Luftgrenzwerte
- Messprogramm aufstellen
- Fachkunde sicherstellen
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Arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen
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- Beratung
- bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- bei der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung
- zu Hygienemaßnahmen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Biomonitoring
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Personenbezogene Maßnahmen
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Qualifikation
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- Unterweisung (arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, regelmäßig)
- Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen gewährleisten (Angebots- und Pflichtuntersuchung)
- Beschäftigungsbeschränkung beachten (Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz)
- Schulung, Weiterbildung, Fachlehrgänge
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Hygiene
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- Trink-, Ess-, Schnupf- und Rauchverbot
- Schwarz-Weiß-Einrichtungen benutzen
- Händewaschen/Duschen
- Persönliche Schutzausrüstung benutzen
- Wäschewechsel
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Sachgerechter Einsatz und Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung
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- Eignung der Beschäftigten prüfen
- Sachgerechte Auswahl (Tragekomfort, Haltbarkeit...)
- Unterweisung
- Pausenregelung und Tragzeitbegrenzung einhalten
- Sachgerechte Wartung, Pflege und Aufbewahrung
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